Stellungnahme der GLP zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Mobilfunk

Stellungnahme der GLP zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Mobilfunk

Für die GLP ist klar, dass ein qualitativ hochwertiges Mobilfunknetz für die Bevölkerung und Wirtschaft von hoher Bedeutung ist. Der Ausbau der Netzinfrastruktur muss daher der steigenden Nachfrage und höheren Anforderungen Rechnung tragen können. Mit den bestehenden Rechtsgrundlagen dauern Bewilligungsverfahren für Antennen zu lange und die notwendige Wartung und Modernisierung der Anlagen wird erschwert. Damit wird auch die Umstellung auf neue Mobilfunkinfrastrukturen, wie adaptive Antennen, gebremst, welche eine effizientere Nutzung der verfügbaren Ressourcen erlauben und den Energieverbrauch reduzieren.

Die GLP begrüsst daher die Teilrevision des Fernmeldegesetzes im Bereich Mobilfunk ausdrücklich. Durch die Entkopplung des Strahlenschutzes vom Baubewilligungsverfahren kann der Netzausbau und -unterhalt beschleunigt werden, da gerade bei Anpassungen von bestehenden Antennen keine Baubewilligung mehr notwendig wird, sondern nur das neue Meldeverfahren. Zugleich bleibt die Einhaltung der bestehenden Grenzwerte weiterhin gewährleistet, da die Inbetriebnahme der Antenne weiterhin erst nach Prüfung der Einhaltung des Strahlenschutzes möglich ist. Zudem ist neu eine gesetzlich verankerte, kontinuierliche Überwachung der Einhaltung der Strahlengrenzwerte im laufenden Betrieb vorgesehen. Dies stärkt das Vertrauen in die Einhaltung der Grenzwerte und kann dazu beitragen, die Anzahl an Beschwerden zu reduzieren.