Die GLP begrüsst daher die Teilrevision des Fernmeldegesetzes im Bereich Mobilfunk ausdrücklich. Durch die Entkopplung des Strahlenschutzes vom Baubewilligungsverfahren kann der Netzausbau und -unterhalt beschleunigt werden, da gerade bei Anpassungen von bestehenden Antennen keine Baubewilligung mehr notwendig wird, sondern nur das neue Meldeverfahren. Zugleich bleibt die Einhaltung der bestehenden Grenzwerte weiterhin gewährleistet, da die Inbetriebnahme der Antenne weiterhin erst nach Prüfung der Einhaltung des Strahlenschutzes möglich ist. Zudem ist neu eine gesetzlich verankerte, kontinuierliche Überwachung der Einhaltung der Strahlengrenzwerte im laufenden Betrieb vorgesehen. Dies stärkt das Vertrauen in die Einhaltung der Grenzwerte und kann dazu beitragen, die Anzahl an Beschwerden zu reduzieren.