Stellungnahme der GLP zum Grundsatz- und Planungsbeschluss über die Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038

Stellungnahme der GLP zum Grundsatz- und Planungsbeschluss über die Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038

Die Grünliberalen sehen in einer Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz eine grosse Chance die Vielfalt unseres Landes und unsere politische Tradition sichtbar zu machen, den nationalen Zusammenhalt zu stärken und Bewegung und Sport zu fördern. Olympische Spiele in der Schweiz müssen ökologisch nachhaltig sein, auf bestehender Infrastruktur aufbauen, finanziell vertretbar bleiben und von den Standortkantonen mitgetragen werden.

Mit dem vorliegenden Konzept sind die Anforderungen der GLP an Olympische Spiele weitgehend erfüllt. Die GLP begrüsst das Konzept daher ausdrücklich. Besonders positiv beurteilt sie die Nutzung bestehender Infrastruktur sowie die vorgesehene dezentrale Durchführung der Spiele, welche die GLP als zentrale Voraussetzung für ökologisch und raumplanerisch nachhaltig Spiele erachtet. Mit der Modernisierung bestehender Sportanlagen profitiert zudem auch der Breitensport langfristig. Auch die finanzielle Beteiligung des Bundes von maximal 200 Millionen Franken – zuzüglich der beim Bund anfallenden Sicherheitskosten – erachtet die GLP als vertretbar, zumal sich die Kantone mindestens im gleichen Umfang an den Kosten für Planung und Durchführung beteiligen sollen und eine private Defizitgarantie vorgesehen ist.

 

Um das Konzept noch weiter zu verbessern, fordert die GLP den Bundesrat, Swiss Olympic und den Verein «Olympische und Paralympische Winterspiele Schweiz 2038» auf, noch folgende Punkte zu berücksichtigen: Der «Built-to-Budget»-Ansatz sowie das im internationalen Vergleich zurückhaltende Budget sind grundsätzlich zu begrüssen, werfen jedoch unweigerlich auch Fragen hinsichtlich ihrer Plausibilität auf. Ein erheblicher Teil der Leistungen einer Olympiade wird durch das Internationale Olympische Komitee vorgegeben, und Erfahrungen früherer Austragungen zeigen, dass ursprüngliche Budgets häufig deutlich höher lagen und in vielen Fällen überschritten wurden. Das vorgesehene Budget sowie das Sparpotenzial des «Built-to-Budget»-Ansatzes sollte daher durch eine externe und unabhängige Stelle einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden. Zugleich braucht es ein klares Bekenntnis des IOC zum «Built-to-Budget»-Ansatz und zu nachhaltigen Olympischen Spielen mit vertretbaren Kosten. Zudem ist zu prüfen, ob die als Versicherungslösung konzipierte private Defizitgarantie noch weiter ausgebaut werden könnte. Schliesslich ist noch teilweise unklar, wie die Bedingung umgesetzt wird, dass sich die Kantone mindestens im gleichen Umfang wie der Bund an den Kosten beteiligen und wie die Lasten unter den Kantonen verteilt werden.

 

Abschliessend sieht die GLP eine gewisse Inkohärenz im Vorgehen des Bundesrates bei Grossveranstaltungen. So erscheint es widersprüchlich, dass für die Olympischen Winterspiele eine Bundesbeteiligung von über 200 Millionen Franken vorgesehen ist, während der Bundesrat noch im Juni 2025 festhielt, dass er aufgrund des Konsolidierungsbedarfs der Bundesfinanzen keine Möglichkeit sehe, sich an einer Landesausstellung bis Ende der 2030er Jahre finanziell zu beteiligen. Unklar scheint zudem, wieso es für die Landesausstellung eine spezialgesetzliche Grundlage braucht, während dies für die Olympischen Spiele nicht der Fall zu sein scheint. Auch eine Landesausstellung muss mit vergleichbaren Ellen gemessen und möglich gemacht werden.