Angesichts der immer grösseren Bedeutung der digitalen Kommunikation und der rasch steigenden Datenmenge ist es mehr denn je von elementarer Bedeutung, dass die Privatsphäre gewahrt bleibt. Der Staat darf seine Bürgerinnen und Bürger nicht mit ungerechtfertigten Überwachungsmassnahmen in ihrer persönlichen Freiheit verletzen oder in ihrer politischen Betätigung behindern. Es ist daher wichtig und richtig, dass die zuständige Behörde in jedem Einzelfall sorgfältig prüft, ob Güter, die der Internet- oder Mobilfunküberwachung dienen und ausgeführt werden sollen, für legitime staatliche Zwecke bestimmt sind. Dazu gehört zuvorderst die Verbrechensbekämpfung. Wenn hingegen zu befürchten ist, dass die Internet- oder Mobilfunküberwachung dazu dienen soll, um Personen oder Gruppen von Personen zu unterdrücken oder um die staatliche Macht sonst wie zu missbrauchen, ist die Bewilligung der Ausfuhr oder der Vermittlung zu verweigern.