Änderung des Kartellgesetzes (Reform Wettbewerbsbehörden)

Änderung des Kartellgesetzes (Reform Wettbewerbsbehörden)

Die GLP begrĂĽsst die Reform der Wettbewerbsbehörden, welche die Verfahren beschleunigt, die Parteirechte der Unternehmen verbessert und die Unabhängigkeit WEKO stärkt. Faire, effiziente und transparente Verfahren sind zentral – fĂĽr KMU aber auch fĂĽr ein wirksames Wettbewerbsrecht.

Ein funktionierender Wettbewerb ist für die GLP zentral. Er sorgt für eine effiziente Nutzung knapper Ressourcen und er setzt Innovationsanreize. Wettbewerb ist damit Voraussetzung für ein Angebot an hochwertigen Gütern zu fairen Preisen. Wirksamer Wettbewerb stellt sich jedoch nicht in allen Situationen von selbst ein und kann durch marktmächtige Unternehmen eingeschränkt werden. Ein wirksames Wettbewerbsrecht ist daher notwendig, um volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Wettbewerbsbeschränkungen, wie bspw. Kartellen, zu verhindern und einen wirksamen Wettbewerb zu garantieren. Die GLP steht daher in der parallellaufenden Teilrevision des Kartellgesetztes (KG) 23.047 dafür ein, das Wettbewerbsrecht nicht zu schwächen, sondern zu stärken.

 

Ein wirksames Wettbewerbsrecht setzt aber auch unabhängige Wettbewerbsbehörden voraus, die unvoreingenommen und kompetent urteilen und dies in effizienten, fairen und transparenten Verfahren. Die zahlreichen politischen Vorstösse zeigen, dass die aktuelle Ausgestaltung der Wettbewerbsbehörde noch nicht sämtlichen Ansprüchen gerecht wird. Die WEKO wird von der Wirtschaft teils als voreingenommen wahrgenommen. Die Möglichkeiten für KMU ihre Parteienrechte effektiv wahrzunehmen, werden als zu schwach erachtet. Aus Sicht der GLP sind angesichts dynamischer Märkte auch Verfahrensdauern von über zehn Jahren klar zu lang. Zudem ist die Vertretung von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften in einem Entscheidungsgremium mit hohen Sanktionsmöglichkeiten rechtsstaatlich kritisch zu sehen.

 

Die GLP begrüsst daher eine Reform der Wettbewerbsbehörden. Für die GLP ist jedoch klar, dass die Berücksichtigung der Anliegen der Wirtschaft nicht mit einer materiellen Schwächung des Wettbewerbsrecht einhergehen darf, wie dies derzeit teilweise eine Mehrheit im Parlament vorsieht. Eine Schwächung des Wettbewerbsrechts ist weder im Interesse der Konsumenten und Konsumentinnen noch der Wirtschaft. Die GLP begrüsst vor diesem Hintergrund, dass der Bundesrat eine Expertenkommission eingesetzt hat, um die Kritik an der Wettbewerbsbehörde fundiert zu analysieren und Lösungsvorschläge auszuarbeiten.

 

Aus Sicht der GLP liegt mit der Reform der Wettbewerbsbehörden und der Teilrevision des Kartellgesetzes ein umfassendes und ausgeglichenes Paket zur Stärkung der Parteirechte, gerade auch von KMU, vor. In der laufenden Teilrevision bereits vorgesehen ist die Anpassung des Widerspruchsverfahrens (Art. 49a Abs. 4 E-KG), was die GLP begrüsst. Ergänzend sieht die aktuelle Vorlage Datenraumverfahren vor, damit Unternehmen Einsicht in die gegen sie vorgebrachten Beweismittel erhalten. Mit der Pflicht zur Mitteilung des vorläufigen Beweisergebnisses innerhalb eines Jahres wissen die Unternehmen zudem früher über die exakten Vorwürfe Bescheid und können damit ihre Verteidigungsrechte besser wahrnehmen. Letzteres soll auch die Motion Rechsteiner 22.4404 umsetzten. Die GLP begrüsst diesen Umsetzungsvorschlag des Bundesrates. Eine starre einjährige Frist für die gesamte Untersuchungsphase, wie ursprünglich von der Motion gefordert, wäre kontraproduktiv: Die Tätigkeit der Wettbewerbsbehörden müsste sich auf einfachere Fälle und damit KMU’s fokussieren und könnte komplexeren aber volkswirtschaftlich bedeutendere Fälle nicht mehr behandeln.

 

Die GLP begrüsst auch die weiteren Elemente der Reform. Die Verkleinerung der Kommission ist eine effiziente Lösung zur Stärkung der Unabhängigkeit der WEKO gegenüber dem Sekretariat: Weniger Mitglieder bei höheren Pensen ermöglichen eine vertieftere Auseinandersetzung mit den Fällen und eine Professionalisierung. Die GLP fordert den Bundesrat dazu auf, sicherzustellen, dass die Verkleinerung der Kommission auch tatsächlich mit einer Erhöhung der Stellenprozente der verbleibenden Mitglieder einhergeht, damit die gewünschte Stärkung der WEKO gegenüber dem Sekretariat erreicht wird. Zur Stärkung der Unabhängigkeit ist auch der Verzicht auf eine fixe Vertretung von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften in der WEKO sowie die Vorgabe an das Sekretariat lediglich auf Fragen der Mitglieder der Kommission zu antworten, zu begrüssen. Mit der Einführung nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter kann schliesslich die geforderte Beschleunigung und Stärkung des Beschwerdeverfahrens ohne zusätzliche Ressourcen und bei gleichzeitiger Steigerung der Qualität umgesetzt werden.

 

Die GLP begrĂĽsst daher die Vorlage und die ergriffenen Massnahmen.