Der Schweizer Finanzsektor – der im internationalen Vergleich und zur Gesamtwirtschaft sehr gross ist – bringt der Gesellschaft und Wirtschaft viele Vorteile und Nutzen: Die Finanzinstitute sind wichtige Arbeitgeber, sorgen für Innovation, leisten wichtige Steuerbeiträge zur Finanzierung unseres Gemeinwesens und bieten Schweizer Unternehmen, insbesondere den grossen und exportorientierten Firmen, essenzielle Dienstleistungen. Dies steigert die Attraktivität des Schweizer Finanz- und Wirtschaftsstandorts als Ganzes. Die beiden staatlichen Rettungsaktionen zeigen aber auch klar, dass der Finanzsektor für Gesellschaft und Wirtschaft auch Risiken birgt, die real sind und im Krisenfall hohe Kosten verursachen können.
Â
Mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS ist die Ausgangslage auf dem Schweizer Finanzmarkt grundlegend neu: Die Schweiz weist nur noch eine international tätige Grossbank auf, die im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung auch im internationalen Vergleich sehr gross ist. Das wirkt sich nicht nur negativ auf den Wettbewerb aus: Im Falle einer Notsituation könnte sie von keiner anderen Schweizer Bank übernommen wer-den. Daraus resultieren grundlegend veränderte Risiken für die Gesellschaft und Wirtschaft, unabhängig von der Risikobeschaffenheit des Geschäftsmodells der UBS.
Â
Beurteilung der vorgeschlagenen Massnahmen
Als wirtschaftsliberale Partei setzen wir uns für Rahmenbedingungen ein, die einen gesunden Wettbewerb fördern und gleichzeitig gewährleisten, dass die Risiken des Finanzplatzes nicht von der Allgemeinheit – also von Gesellschaft und Wirtschaft – getragen werden müssen. Die Too-Big-To-Fail-Regulierung muss deshalb gezielt und wirksam weiterentwickelt werden: Die Risiken sollen so weit wie möglich minimiert werden, gleichzeitig soll eine griffige und vorausschauende Regulierung das Vertrauen in die Finanzbranche und in die Politik wieder stärken.
Â
Vor diesem Hintergrund unterstützen wir grundsätzlich das Massnahmenpaket des Bundesrates zur Stärkung des TBTF-Dispositivs. Auch begrüssen wir, dass der Bundesrat die Empfehlungen der Parlamentarischen Unter-suchungskommission (PUK) aufnimmt. Die Regulierungseckwerte, die am 6. Juni 2025 kommuniziert wurden, zeigen für uns die richtige Stossrichtung: Es geht darum, Risiken zu reduzieren (Prävention) und im Krisenfall Stabilität zu sichern.
Â
Wichtige Instrumente sind für uns das sogenannte Senior Management-Regime, das Verantwortlichkeiten bei Fehlverhalten klar und konsequent zuweist und sanktioniert, sowie die Stärkung der Aufsichtskompetenz der FINMA für frühzeitige Eingriffe. Klar ist für uns, dass der Einsatz regulatorischer Filter künftig nur noch zulässig sein darf, wenn deren Anwendung vollständig transparent ausgewiesen wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Aussagekraft der Eigenmittelquote erhalten bleibt und die tatsächliche Kapitalsituation klar erkennbar ist. Wir sehen zudem Handlungsbedarf bei der Eigenkapitalunterlegung für ausländische Beteiligungen systemrelevanter Banken, da dies risikoaverses Verhalten unterstützt. Diesen Ansatz begrüssen wir, auch weil hier ein Missstand angegangen wird, der zur Krise der Credit Suisse beigetragen hat. Für eine abschliessende Einschätzung reichen die aktuell vorliegenden Informationen jedoch noch nicht aus. Beispielsweise ist noch unklar, wie sich die neuen Bestimmungen zu Basel III final, die anfangs Jahr in Kraft getreten sind, auf die Eigenkapitalvorschriften für systemrelevante Institute konkret auswirken und wie die geplante Erhöhung der Eigenka-pitalunterlegung bei Tochtergesellschaften im Verhältnis dazu steht. Auch liegen noch zu wenige Informationen vor, um eine generelle Erhöhung der ungewichteten Eigenkapitalquote (leverage ratio) zu verwerfen. Erst in Kenntnis der erwarteten Effekte und möglichen Alternativen ist eine seriöse und fundierte Beurteilung möglich.
Â
Die Massnahmen zu den Eigenkapitalvorschriften auf Verordnungsstufe, welche der Bundesrat in der laufenden Vernehmlassung unterbreitet, unterstützen wir im Grundsatz. Die Erfahrungen bei der Credit Suisse haben gezeigt, dass die geltenden regulatorischen Vorgaben zur Bewertung der Eigenkapitalanforderungen gezielt ausgenutzt werden können, was die Risiken für eine Bankenkrise erhöhen kann. Wir erachten es als wichtig, diese Lücke zu beheben und die regulatorischen Vorgaben bzgl. der vorsichtigen Bewertung der Werthaltigkeit bestimmter Bilanzpositionen (Anrechenbarkeit von Software und latenter Steueransprüche) zu erhöhen. Aus denselben Überlegungen anerkennen wir auch den Präzisierungsbedarf zu den AT1-Kapitalinstrumenten, damit sie ihre risikotragende Funktion erfüllen können, sowie zu den Liquiditätsanforderungen, damit die Aufsichts-behörde rasch Informationen über die Liquidität erhalten, welche aussagekräftig und zuverlässig sind. Wir vermissen aber die Möglichkeit, die hier beantragten (ERV) sowie die in Aussicht gestellten (Bankengesetz und ERV) Regulierungsanpassungen einerseits in Bezug auf die erwarteten Kostenfolgen für die betroffenen Institute, andererseits im Vergleich zu den internationalen Regulierungsstandards aus einer Gesamtsicht zu beurtei-len. Diese Gesamtsicht wäre erforderlich, um das Regulierungspaket zusätzlich zum Ziel der Risikominimierung auch in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Standortattraktivität angemessen beurteilen zu können. Deshalb fordern wir den Bundesrat auf, bei den Kapitalverschärfungen ein insgesamt ausgewogenes Paket zu schnüren, das den übergeordneten regulatorischen Zielen gerecht wird, zugleich aber davon absieht, in sämtlichen Bereichen über die internationalen Standards hinauszugehen. Das ermöglicht, eine ausgewogene Balance zwischen Risikominimierung sowie Wahrung der gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Interessen sicher-zustellen. Zugleich fordern wir den Bundesrat auf, sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass die Eigenmittelanforderungen für global systemrelevante Finanzinstitute erhöht werden, um die Stabilität des globalen Finanzsystems zu stärken.