Individualbesteuerung unterstützen

Referendum

Individualbesteuerung unterstützen

Bereits vor 40 Jahren hat das Bundesgericht entschieden, dass die steuerliche Diskriminierung von Ehepaaren, die sogenannte «Heiratsstrafe», abgeschafft werden muss. Mit der im Juni 2025 verabschiedeten Individualbesteuerung – einem Kompromiss von Bundesrat und Parlament – gibt es nun endlich eine zeitgemässe Lösung. Alle Personen werden steuerlich gleich behandelt – unabhängig vom Zivilstand. Erwerbsarbeit lohnt sich für alle. Ein längst überfälliger Schritt für die Gleichstellung!

Mit deiner Spende die Individualbesteuerung voranbringen

Als junge Partei mit begrenzten Mitteln, aber grossen Zielen, sind wir auf Spenden angewiesen. Um transparent und verantwortungsvoll mit diesen Mitteln umzugehen, haben wir klare Richtlinien aufgestellt.  

Grundsätze der Spendenannahme 

Die Grünliberalen verpflichten sich zu umfassender Transparenz bei allen Einnahmen und Ausgaben. Die Annahme von Spenden ist an folgende Bedingungen geknüpft: 

  • Unabhängigkeit: Es darf kein Einfluss auf unsere Unabhängigkeit und Entscheidungsfindung genommen werden. 
  • Glaubwürdigkeit: Die Spende darf unserer Glaubwürdigkeit und Reputation nicht schaden. 
  • Grenze für Spenden: Eine einzelne Spende oder die kumulierten Spenden einer natürlichen oder juristischen Person dürfen nicht mehr als 15 % unserer Jahreseinnahmen betragen.

Übersteigt deine Spende oder deine kumulierte Spendensumme innerhalb von 12 Monaten den Wert von Fr. 15’000, erklärst du dich bereit, dass dein Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde bzw. der Sitz deines Unternehmens oder deiner Organisation offengelegt werden. Grund für diese Bestimmung ist das Transparenzgesetz (siehe Code of Conduct). 

Verabschiedet durch den Vorstand der GLP Schweiz am 21. Mai 2022

Die Zahlungsabwicklung läuft über eine sichere Verbindung mit 256-Bit SSL, powered by Payrexx.

Ja. Mitgliederbeiträge und freiwillige Zuwendungen an politische Parteien kannst du steuerlich geltend machen.

Nein, das ist nicht möglich. Spenden an Parteien müssen nachvollziehbar sein, da überprüft werden muss, ob die gesetzliche Obergrenze von 15’000 CHF pro Spenderin oder Spender pro Jahr erreicht wurde. Diese Transparenz dient dazu, unzulässige Einflussnahmen auf die Politik zu verhindern.