Wir begrüssen deshalb, dass der Bundesrat mit einem indirekten Gegenvorschlag die Anliegen und Ziele der Inklusionsinitiative umsetzen will. Wir sind aber der Ansicht, dass der Vorentwurf das Ziel, eine gemeinsame Stossrichtung von Bund und Kantonen für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen vorzugeben, verfehlt. Im Hinblick auf die Beratung in den eidgenössischen Räten fordern wir den Bundesrat auf, die Vorlage folgendermassen zu überarbeiten:
- Fehlendes Gesamtkonzept: Der Entwurf für ein Bundesgesetz über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen eignet sich in der vorliegenden Form nicht für eine gemeinsame Strategie von Bund und Kantonen für eine zeitgemässe Politik im Bereich Inklusion. Der Bundesrat verpasst die Chance, in diesem Bereich ein Gesamtkonzept vorzulegen. Problematisch ist dabei auch der sehr enge Behinderungsbegriff, der sich nur auf Personen mit einer IV-Leistung begrenzt – im Gegensatz zur weitergehenden und für ein Rahmengesetz angemessenen Definition im Behindertengleichstellungsgesetz.
- Zu enger Geltungsbereich: Die Inklusionsinitiative verlangt eine rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen. Der Gegenvorschlag fokussiert aber mit dem Bundesgesetz über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen einzig auf den Bereich Wohnen und auch in diesem Bereich ist er unbefriedigend: Im Vorentwurf des Rahmengesetzes fehlt der klare Auftrag an die Kantone, die freie Wahl der Wohnform und die Niederlassungsfreiheit zu gewährleisten. Dies, obwohl das Parlament den Bundesrat mit der überwiesenen Motion 24.3003 klar damit beauftragt hat, das heutige Rahmengesetz (Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen; IFEG) zu modernisieren und Wahlfreiheit bezüglich des Wohnorts und der Wohnform zu schaffen.
- Ungenügende Massnahmen: Der zweite Teil des Gegenvorschlags bietet mit der Teilrevision des Invalidenversicherungsgesetzes IVG keine Antwort für die Realisierung der gesetzten Ziele (Beispiel: für selbstbestimmtes Wohnen braucht es ambulante Unterstützungsleistungen). Ein besserer Zugang zum Assistenzbeitrag und zu Hilfsmitteln ist jedoch erforderlich für ein selbstbestimmtes Leben in den Bereichen Wohnen und Arbeit. Auch hier braucht es deutliche Verbesserungen.