Pa. Iv. 25.402 WBK-N. Indirekter Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative

Pa. Iv. 25.402 WBK-N. Indirekter Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative

Die GLP befürwortet den indirekten Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative, da er einen ausgewogenen Ansatz zwischen Schutz und Tradition bietet: die Verbreitung von Feuerwerkskörper mit viel Lärm wird deutlich eingeschränkt und damit Tiere, Umwelt und Menschen entlastet. Nicht lärmintensive Feuerwerke und Feuerwerk, wo der Leuchteffekt im Vordergrund steht, sind aber weiterhin möglich.

Laute Feuerwerkskörper stellen eine erhebliche Belastung für Tiere, Umwelt und Menschen dar. Gemäss einer Umfrage von gfs.bern sieht eine Mehrheit der Bevölkerung Handlungsbedarf. Gleichzeitig ist Feuerwerk am 1. August und an Silvester für viele Menschen Teil der Tradition. Einschränkungen sollen deshalb gezielt dort ansetzen, wo sie nötig sind: beim Lärm. So lassen sich unnötige Emissionen vermeiden, ohne die Traditionen und individuellen Freiheiten zu stark einzuschränken.  

 

Vor diesem Hintergrund begrüsst die GLP den Gegenvorschlag der Kommissionsmehrheit der WBK-N. Das Verbot von Feuerwerkskörpern, die ausschliesslich Knall erzeugen, sowie die Ausweitung der Ausweis- und Erwerbsscheinpflicht auf lärmintensive Feuerwerke der Kategorie F3, sind wirksame Schritte, um Tiere, Umwelt und Menschen zu entlasten. Gleichzeitig bleibt Feuerwerk als Teil der Festkultur weiterhin möglich – ein ausgewogener Ansatz, der Schutz und Tradition verbindet. 

 

Die GLP unterstützt auch die Stärkung der Möglichkeiten der Kantone und Gemeinden, über die Mindestregelung hinaus strengere Vorgaben für das Abbrand von Feuerwerk zu erlassen. Damit entsteht ein kluger Kompromiss: Eine schweizweite Regelung schafft Minimalvorgaben, um die lärmintensivsten Feuerwerke zu verbannen, während auf kantonaler und kommunaler Ebene strengere Vorschriften möglich sind, wenn dies den Präferenzen der jeweiligen Bevölkerung entspricht. Â