Im Hinblick auf künftige, heute noch nicht absehbare technische und kommerzielle Entwicklungen im FinTech-Bereich verzichtet der Bundesrat auf spezifische Regelungen für einzelne Geschäftsmodelle und zieht eine allgemeine, zukunftsoffene Regulierung vor. Dies wird ausdrücklich begrüsst, zumal es nicht nur sachlich gerechtfertigt ist, sondern der Schweiz gegenüber den geschäftsmodellspezifischen Regulierungen im Ausland Wettbewerbsvorteile bringt und innovationsfördernd wirkt.
Ebenfalls begrüsst wird, dass die vorgeschlagenen Massnahmen nicht ausschliesslich FinTech-Unternehmen und entsprechenden Start-ups zugutekommen, sondern sämtliche Unternehmen davon profitieren können, sofern sie die Kriterien erfüllen.
Weiter wird begrüsst, dass neben der Bankgesetzgebung auch andere (Finanzmarkt-)Gesetze auf einen Anpassungsbedarf hinsichtlich der Erfordernisse von FinTech-Unternehmen geprüft wurden. So bestehen gemäss dem Erläuternden Bericht Rechtsunklarheiten und Hemmnisse im Bereich des Zivilrechts, insbesondere in Bezug auf die rechtliche Qualifikation virtueller Währungen. Überall, wo sich Hemmnisse für die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zeigen, sind diese konsequent zu identifizieren und zu beseitigen.