Gemäss erläuterndem Bericht (Ziff. 1.2.1) wurde als Alternative die Auslagerung von mehr Regelungs- bzw. Entscheidungskompetenzen auf Verordnungsstufe – dies analog dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) –, geprüft, jedoch verworfen, weil sich die Innovationsförderung der Innosuisse in einem ordnungspolitisch sensibleren Bereich bewege als die Forschungsförderung des SNF. Die Grünliberalen haben zwar Verständnis für diese Begründung, doch sind im vorliegenden Vorentwurf dennoch zu viele Details im Gesetz selbst geregelt. Warum wurde die Innosuisse in eine eigenständige Anstalt ausgelagert, wenn ihren Organen kaum Handlungsspielraum eingeräumt wird? Der Gesetzgebungsprozess wird niemals mit der Dynamik der Innovationförderung Schritt halten können. Die Grünliberalen beantragen daher, dass mit Blick auf die Botschaft geprüft wird, auf welche Bestimmungen auf Gesetzesstufe zugunsten einer grösseren Flexibilität und Entscheidungskompetenz der Innosuisse verzichtet werden kann.