Wir Grünliberalen fordern, dass der Bund mit der Aufhebung der Befreiung der Elektroautos von der Automobilsteuer noch einige Jahre zuwartet. Jetzt ist ein kritischer Zeitpunkt, da die Steuerbefreiung in den kommenden Jahren noch ein ausschlaggebendes Element in der Förderung der Elektromobilität ist, bis die Rahmenbedingungen in der Schweiz ausreichen. Dafür müssen jüngere Meilensteine, wie der neue und breit abgestützte Leitfaden für Ladeinfrastruktur in Mietobjekten und bei Stockwerkeigentum von Swiss eMobility, erst ihre Wirkung entfalten können. Wir dürfen den Schwung bei der Umstellung des Verkehrs nicht verlieren, auch zum Erreichen der Klimaziele durch das neue Klimaschutzgesetz.
Die Steuerbefreiung für Elektroautos muss aber als befristetes Förderinstrument in ein paar Jahren fallen, auch um die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sicherzustellen. Mit einer schrittweisen Anhebung des Steuersatzes könnte ein Förderelement für E-Mobile beibehalten werden. Ziel muss aber ein Systemwechsel von der Automobilsteuer zur Steuer nach Energieverbrauch sein, weg vom reinen Fahrzeugpreis. Die Steuer sollte auf dem Energieverbrauch der Fahrzeuge in kWh/km basieren (respektive Benzinäquivalente in l/km). Dies fördert effektiv und technologieneutral effizientere Fahrzeuge. Aufgrund von laufend effizienteren Fahrzeugen kann der Steuertarif pro kWh laufend so festgelegt werden, dass das nötige Einnahmeniveau zur Finanzierung der Strassenverkehrs-infrastruktur erreicht wird. So leistet eine Automobilsteuer nach Energieverbrauch auch weiterhin einen wertvollen und planbaren Beitrag an die Strassenkasse.
Ziel sollte es aber bleiben, die Mobilität in der Schweiz integral zu denken, zu planen und zu finanzieren und Anreize für eine nachhaltige Mobilität zu schaffen. Die Bevölkerung ist multimodal zu Fuss, mit Velo und Trottinett, Zug, Bus und Auto unterwegs. Kantone und Gemeinden werden in den Agglomerationsprogrammen aufgefordert, verkehrsübergreifend zu planen und zu agieren. Dies muss auch auf Bundesebene konsequenter geschehen. Auf Infrastrukturseite bildet ein erster Schritt die Zusammenlegung der beiden Verkehrsinfrastrukturfonds Bahninfrastrukturfonds (BIF) und Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) (siehe Motion 23.3345). Parallel dazu braucht es für die Nutzenden fahrleistungsabhängige Gebühren als Nachfolge der Mineralölsteuer (gemäss abgelehnter Motion 21.3941), um auch die Elektromobilität einzubinden, sowie ein verkehrsträgerübergreifendes Mobility Pricing. Dadurch würden die Kosten der Mobilität von den Verursachenden getragen und Anreize für Sparsamkeit und verantwortungsvolles Handeln gesetzt werden. Das würde zudem für eine effiziente Nutzung der Infrastruktur sorgen.