Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER 2025‒2036

Die Grünliberalen unterstützen das Forschungsförderinstrument SWEETER ausdrücklich. Das Programm baut auf dem bewährten Forschungsförderinstrument SWEET auf und stellt eine wichtige Massnahme dar zur Förderung von Technologien in den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbaren und Energiespeichern. Zudem stärken die Mittel den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz massgeblich.

BFI-Botschaft 2025-2028

Moderne Hochschulen und beste Forschungsbedingungen sind die Grundlage für Innovation, Fortschritt und Wohlstand in unserem Land. Die finanziellen Mittel für den ETH-Bereich müssen hierfür aufgestockt werden. Zudem sind die Mittel für den BFI-Bereich ohne Vorbehalt, d.h. nicht als Obergrenze, sondern als garantiert zugesprochene Mittel zu definieren.

Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028

Die Grünliberalen begrüssen die thematische Ausrichtung der Internationalen Zusammenarbeit 2025-2028. Wir fordern aber folgende Verbesserungen: Eine Erhöhung des Anteils des Kredits für das Klimafinanzziel, die Stärkung von präventiven Massnahmen zu Förderung und Erhaltung des Friedens. sowie die Erhöhung des Gesamtvolumens der Botschaft für IZA 2025-2028 auf 0.5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE). Weiter erachten wir die verstärkte finanzielle Unterstützung der Ukraine durch die Schweiz als essenziell. Da der Angriffskrieg Russlands aber weder ein erwartetes noch steuerbares Ereignis darstellt, fordern wir basierend auf Artikel 126 der Bundesverfassung eine ausserordentliche Verbuchung der vorgesehenen Mittel. Dadurch wird dem ausserordentlichen und dringlichen Charakter dieser Unterstützungsmassnahmen angemessen Rechnung getragen und vermieden, dass sie auf Kosten anderer Länder oder Regionen geht.

Stalking soll neu als Strafbestand gelten

Die Grünliberale Partei begrüsst die Arbeiten der Rechtskommission und den Vorschlag, eine eigenständige Strafnorm für das Stalking in das Gesetz aufzunehmen. Dieser Schritt ist angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen und der Reichweite von Kommunikationsplattformen überfällig. Ebenfalls begrüssen wir, dass Stalking als ein Nachstellen im physischen und digitalen Raum und insbesondere als Kombination davon verstanden wird.

Wir müssen die Finanzierung der Medien sichern

Die Medien nehmen als vierte Gewalt mit ihrer politischen Einordnung eine wichtige, ja notwendige Kontrollfunktion in der politischen Debatte ein. Durch Social Media wird aber ihre Finanzierung immer schwieriger. Deshalb braucht es dringend eine Reform. Durch die vorgeschlagene Einführung des Leistungsschutzrechts profitieren vor allem grosse Medienunternehmen. Für die Vielfalt ist es aber wichtig, dass auch regionale und lokale Medien profitieren. Deshalb lehnen wir die aktuelle Vorlage ab. Stattdessen sollten wir zuerst eine Auslegeordnung machen, wie im Postulat von Katja Christ gefordert. Wir erhoffen uns durch den Postulatbericht zielführende Massnahmen, die die jahrelange Blockade lösen.

Abschusskampagne Schweizer Wolfrudel durch die Hintertür verhindern

Wir erachten den Verzicht auf eine ordentliche Vernehmlassung als rechtswidrig, da keine der Ausnahmemöglichkeiten, welche das Vernehmlassungsgesetz auflistet, gegeben sind. Der vorliegende Entwurf der Jagdverordnung JSV widerspricht dazu inhaltlich diametral dem Willen von Stimmbevölkerung und Parlament. Die Stimmbevölkerung hat sich mit der Ablehnung des revidierten Jagdgesetzes im September 2020 gegen eine Lockerung des Wolfsschutzes ausgesprochen. Es ist befremdlich, dass das BAFU nun eine noch extremere Version der damaligen Vorlage auf dem Verordnungsweg durchzudrücken versucht. Die vorliegende Verordnung sieht eine massive Abschusskampagne und Ausrottung von der Mehrheit der Schweizer Wolfrudel vor, unabhängig davon, ob die Wolfsrudel überhaupt einen Schaden angerichtet haben oder Herdenschutzmassnahmen unternommen wurden. Mit dem vorliegenden Vorschlag will die Verwaltung mit willkürlich definierten «Schwellenwerten» den Wolfbestand pauschal auf eine «erlaubte» Anzahl Rudel reduzieren. Von heute bestehenden 31 Rudeln würden so sämtliche Tiere von 22 Rudeln willkürlich erlegt – eine Reduktion von über 70 Prozent des heutigen Wolfsbestandes. Dieses Vorgehen hat inhaltlich nichts mit der geplanten Revision der Jagdverordnung JSV gemein, noch spiegelt es die jahrelange öffentliche Diskussion zur Wolfsregulierung.