Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein

Es gibt einen seit Jahren stetig wachsender Handlungsbedarf beim unzeitgemässen Arbeitsgesetz. Der gesetzliche Rahmen entspricht vielerorts nicht mehr nicht mehr der gelebten – und gebilligten – Realität. Die Grünliberalen fordern daher mehr Rechtssicherheit für Arbeitgebende und dass Arbeitnehmende selbstbestimmter und damit auch flexibler arbeiten können. Letzteres entspricht auch einer Forderung des Politlabors der Grünliberalen
Weiterentwicklung Gütertransport
Die Grünliberalen teilen die Auffassung, dass ein Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung des Gütertransportes besteht. Es besteht sogar dringender Handlungsbedarf, denn der Anteil des Schienengüterverkehrs am gesamten Güterverkehr nimmt seit Jahren ab. Der Güterverkehr ist von existentieller Bedeutung für die Versorgung des Landes mit Gütern und für die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Wirtschaft.
Änderung der Jagdverordnung
Zusammengefasst begrüssen die Grünliberalen mehrheitlich die vorgeschlagenen Änderungen in der Jagdverordnung, sofern die erwähnten Regulierungsgründe nach messbaren und genauen Kriterien definiert werden. Die Grünliberalen sind jedoch enttäuscht, dass die Revision der Jagdverordnung nicht auch dazu genutzt wurden, den Herdenschutz und den Artenschutz gleichzeitig zu stärken.
Pa. Iv. 20.456 Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben
Die Änderungsvorschläge zum Zweitwohnungsgesetz widersprechen dem Verfassungsauftrag. Zudem schafft es einen Fehlanreiz zum energieintensiven Neubau statt einer nachhaltigeren Sanierung.
Massnahmen für eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe
Die Grünliberalen bedauern, dass die Europäische Kommission die Schweiz infolge des einseitigen Abbruchs der Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen bei Horizon Europe und den damit verbundenen Programmen und Initiativen (Euratom-Programm, ITER und Digital Europe Programme) als Drittstaat eingestuft hat. Die Konsequenzen für den Forschungsstandort Schweiz sind bereits heute spürbar und werden sich deutlich verschärfen, solange die Schweiz nicht vollassoziiert ist. Die Standesinitiativen von Baselland und Basel-Stadt, welche den Bund zum dringenden Handeln auffordern, begrüssen wir vor diesem Hintergrund. Die WBK-S hat zur Umsetzung der beiden kantonalen Initiativen ein Gesetz für eine befristete Struktur zur Forschungsfinanzierung in der Form des Horizon-Fonds entworfen. Mit der Finanzierung von Ersatz- und Ergänzungsmassnahmen während dem Ausbleiben der Vollassoziierung kann der Schaden für die Schweizer Forschungslandschaft gedämpft werden. Wir unterstützen dieses Vorhaben, möchten aber betonen, dass es sich hierbei um keine nachhaltige Massnahme handeln kann: Die Teilnahme der Schweiz an Horizon Europe und deren Folgeprogrammen muss das oberste Ziel bleiben. Geld allein kann für den Forschungsstandort Schweiz die Schwächung der internationalen Zusammenarbeit und den Verlust an Projekten aus der Spitzenforschung nicht verhindern.