Endlich gleiche Rechte für alle! Ja zur glp-Initiative Ehe für alle
Die Grünliberalen sind hocherfreut und auch ein wenig stolz über die deutliche Annahme der «Ehe für alle». Sie hatten im Jahr 2013 die «Ehe für alle» mit einer parlamentarischen Initiative angestossen und seither eng durch die beiden Ratskammern begleitet. Nach über 7 Jahren hat sich nach dem Parlament nun auch das Volk überdeutlich dafür ausgesprochen. Das ist ein Meilenstein in der Realisierung gleicher Rechte, ein Meilenstein in der Gesellschaftspolitik der Schweiz, aber auch in der jungen Geschichte der Grünliberalen Partei. Das Nein zur nicht zielführenden 99%-Initiative begrüssen die Grünliberalen.
Vernehmlassung Änderungen Arbeitsgesetz

Für die Grünliberalen ist klar: Das Arbeitsgesetz ist nicht mehr zeitgemäss und muss den Bedürfnissen der heutigen Zeit angepasst werden. Im Kern geht es darum nicht mehr, sondern selbstbestimmter und damit auch flexibler arbeiten zu können. Mit Blick auf die Arbeitgeber ist für die Grünliberalen wichtig, dass Rechtssicherheit geschaffen wird. Das Auseinanderdriften von Gesetz und gelebtem – und gebilligtem – Berufsalltag ist zu stoppen. Es braucht einen neuen gesetzlichen Rahmen, damit für Arbeitgeber und Arbeitnehmende klar ist, was die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen flexiblen Arbeitens sind.
Vernehmlassung Teilrevision Raumplanungsgesetzes mit Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative
Das Bauen ausserhalb der Bauzone bedarf einer gesetzlichen Neuregelung, um den Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet insbesondere ausserhalb von historisch gewachsenen Streusiedlungsgebieten konsequent weiterzuverfolgen. Die Landschaftsinitiative versucht diesen Grundsatz ebenfalls zu stärken, was wir begrüssen. Aus Sicht der Grünliberalen ist die Vorlage der UREK-S im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung zu wenig geeignet, um den Druck auf das Nichtbaugebiet zu reduzieren. Die Anliegen der Landschaftsinitiative werden im Entwurf zwar aufgegriffen, allerdings in zu schwacher Weise. Der Entwurf macht insgesamt einen zu unausgereiften Ausdruck und ist zu stark von Interessen beeinflusst, die nicht im Sinne einer nachhaltigen Raumplanung sind. Im Vergleich zur Vorlage von 2017 wurden diverse Änderungen vorgenommen, welche die Vorlage mehrheitlich abschwächen und den Planungs- und Kompensationsansatz durchlöchern.