Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Die Grünliberalen begrüssen, dass der besonderen Situation von älteren Arbeitslosen besser Rechnung getragen werden soll. Das oberste Ziel muss dabei die Rückkehr in die Erwerbstätigkeit sein. Es geht nicht an, dass arbeitsfähige Personen aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden, nur weil sie älter sind. Das ist nicht nur für die betroffenen Personen diskriminierend, sondern widerspricht auch den Zielen der Fachkräfteinitiative und der Notwendigkeit, das ordentliche Rentenalter zu erhöhen. Alle staatlichen Massnahmen müssen darauf gerichtet sein, die Arbeitnehmenden länger in der Erwerbstätigkeit zu halten. Gestützt auf diese Grundsätze begrüssen die Grünliberalen die vorgeschlagene Zusatzfinanzierung im Arbeitslosenversicherungsgesetz. Sie haben jedoch grosse Vorbehalte gegenüber der geplanten Überbrückungsleistung für über 60-jährige ausgesteuerte Arbeitslose. Die Massnahmen und Anreize sind vielmehr so auszugestalten, dass auch diese Personen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können.

Landschaftskonzept Schweiz (LKS)

Die Grünliberalen begrüssen die Überarbeitung des LKS. Der Begriff „Landschaft“ bleibt ebenso schwer zu fassen wie die Übersetzung der Qualität einer Landschaft in messbare Massstäbe. Insofern bleibt das Konzept grundsätzlich auf hoher Flughöhe. Dennoch erhebt das LKS den Anspruch, geltendes Recht zu „konkretisieren“ (Konzeptentwurf, Seite 9), und greift in gewissen Bereichen weitreichend ein. Nach Meinung der Grünliberalen findet zudem die naturräumliche Betrachtung der Landschaft zu wenig Beachtung (Geologie, Geomorphologie, Klima etc.). Hierzu sollten zusätzliche Ausführungen gemacht werden.

Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich

Die Grünliberalen bekennen sich zum Freihandel. Sie begrüssen eine intensive wirtschaftliche Zusammenarbeit und eine verantwortungsvolle Handelspolitik der Schweiz. Handel ist für die weltoffene, exportorientierte Schweiz zentral und fördert überdies Frieden und Wohlstand weltweit, sofern das Handelssystem auf Fairness beruht und auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist.

Änderung des Umweltschutzgesetzes

Bei den Massnahmen sollte ein Fokus auf die Prävention gelegt werden. Es ist dafür zu sorgen, dass keine invasiven gebietsfremden Arten eingeführt und in Verkehr gebracht werden. Weiter ist der Handel zu verpflichten, Neophyten als solche zu kennzeichnen (sofern ihre Einfuhr erlaubt ist), damit die Abnehmer, insbesondere Privatpersonen, das bei der Auswahl berücksichtigen können. Zudem ist auf eine gute und verlässliche Information der Öffentlichkeit zum Thema hinzuwirken, z.B. mittels einer entsprechenden Webseite des Bundes, welche über die Neophyten, ihr Schadenspotenzial und v.a. die Bekämpfungsmethoden informiert.