glp-Fraktion verlangt Auftrennung von Steuervorlage und AHV-Reform

Die Grünliberalen haben sich an ihrer heutigen Fraktionssitzung klar gegen eine Vermischung der Steuervorlage 17 mit Mehrausgaben bei der AHV ausgesprochen. „Es ist nicht enkeltauglich, die AHV mit weiteren Milliarden der erwerbstätigen Bevölkerung zu füttern, ohne die strukturellen Probleme anzugehen. Eine echte Reform wird damit auf die lange Bank geschoben. Den Preis dafür zahlen die Jungen“, meint Vizepräsidentin Kathrin Bertschy. Die Steuervorlage 17 ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz wichtig. Dies muss der Bevölkerung mit einer transparenten Vorlage aufgezeigt werden. Die sachfremde Verknüpfung ist hingegen eine undemokratische Zumutung.

Pa.Iv. Einführung einer Adoptionsentschädigung

Die Grünliberalen begrüssen die Vorlage. Bei einer Adoption, insbesondere im frühesten Kindesalter, sind die Rahmenbedingungen der Familie, die ein Kind bei sich aufnimmt, mitentscheidend für dessen Entwicklung und das Gleichgewicht in der Familie. Gerade die ersten Wochen und Monate nach einer Adoption sollten allen Beteiligten einen möglichst guten Start in das neue Familienleben ermöglichen.

Nicht schon wieder ein Kuhhandel

Die Wirtschaftskommission des Ständerats will die Steuerausfälle der Steuervorlage 17 mit Mehrausgaben bei der AHV „gegenfinanzieren“. Die Grünliberalen stehen diesem Kuhhandel äusserst kritisch gegenüber. Mehrausgaben haben schlicht nichts mit einer Gegenfinanzierung zu tun – sie verschärfen im Gegenteil den Druck auf die Bundeskasse. „Die Grünliberalen erachten sowohl die Steuerreform wie auch die Reform der Altersvorsorge als zentrale Herausforderungen für unser Land. Wir müssen diese der Bevölkerung transparent erklären und dürfen nicht versuchen, sie mit Geschenken zu kaufen. Die Ablehnung der letzten Vorlagen hat gezeigt, dass dies nicht goutiert wird“, so Vizepräsidentin Kathrin Bertschy.

Agrarpaket 2018

Die Grünliberalen begrüssen, dass die Änderungen einer ordentlichen Vernehmlassung unterzogen werden und nicht wie beim neuen Reglement zu den Ertragswertschätzungen ohne vorgängige Vernehmlassung vom Bundesrat erlassen werden. Letzteres geschah mit dem Argument, in der Arbeitsgruppe seien alle involvierten Kreise vertreten gewesen, was nicht zutrifft. Beim vorliegenden Verordnungspaket erfolgt richtigerweise keine direkte Verordnungsanpassung, trotz der vorbereitenden Arbeit von Arbeitsgruppen.