Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament
Die Grünliberalen teilen das zentrale Anliegen der Vorlage: Es soll Transparenz darüber herrschen, welche Interessen im Parlamentsgebäude vertreten werden. Die Grünliberalen bezweifeln jedoch, dass die Begrenzung der Zutrittsausweise für Lobbyistinnen und Lobbyisten dafür der geeignetste Weg ist. Zwar ist zu begrüssen, dass die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter Angaben zu ihren Auftraggebern und zu ihren Aufträgen machen sollen. Die Anzahl Personen in der Wandelhalle ist aber kein Gradmesser für die Einflussnahme auf die Parlamentsarbeit.
Grünliberale lehnen Geldspielgesetz ab und fordern mehr Markt im Service public
An ihrer Delegiertenversammlung in Genf beschlossen die Grünliberalen eine klare Nein-Parole zum Geldspielgesetz. „Das protektionistische Geldspielgesetz verschafft der Schweizer Casinolobby unfaire Vorteile. Netzsperren können einfach umgegangen werden und sind ein gefährlicher Angriff auf die Freiheit im Internet“, betont Vizepräsident Pascal Vuichard. Auch die Vollgeld-Initiative empfehlen die Grünliberalen klar zur Ablehnung.
Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023
Grundsätzlich unterstützen die Grünliberalen das Ziel, bei der Weiterentwicklung der Nationalstrassen ihre Funktionalität und Zuverlässigkeit zu erhalten und somit das Nationalstrassennetz zu betreiben, zu unterhalten und wo nötig gezielt auszubauen. Dabei gilt aber in jedem Fall das Prinzip «Intelligenz vor Beton».
Beiträge an Massnahmen im Agglomerationsverkehr (Verpflichtungskredite)
Aus Sicht der Grünliberalen scheint die Vorlage in den Grundzügen sinnvoll und gut austariert zu sein. Es fehlen jedoch einige wesentliche A-Projekte (= Projekte, die im laufenden Agglomerationsprogramm ausgeführt werden sollen), insbesondere in der Region Genf, damit die ganze Schweiz vom Agglomerationsprogramm profitieren kann.
Technische Anforderungen und Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen, Einführung eines neuen Fahrtschreibers
Die Grünliberalen begrüssen, dass das Schweizer Recht an die Weiterentwicklungen des EU-Rechts angepasst werden soll, um technische Handelshemmnisse zu vermeiden und den Umweltschutz zu verbessern. Dies betrifft insbesondere die strengeren Abgasvorschriften (Stufe V der EU) für nicht für den Strassenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, wie etwa Traktoren, sowie die Einführung des „intelligenten Fahrtschreibers“.
Grünliberale begrüssen GV zur VI Konzernverantwortung
„Die Grünliberalen verlangen, dass die Menschenrechte und der Umweltschutz durch Schweizer Unternehmen auch im Ausland respektiert werden. Der Gegenvorschlag der Rechtskommission zur Konzernverantwortungsinitiative ebnet dazu den Weg ohne unnötige Bürokratie“, meint Nationalrat Beat Flach, der den Gegenvorschlag in der Kommission aktiv mitgeprägt hat.
Transparenz juristischer Personen und Informationsaustausch (Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum)
Die Grünliberalen setzen sich für einen international erfolgreichen Finanzplatz Schweiz ein. Politische Stabilität, eine gute Infrastruktur und ein hohes Bildungsniveau sind die Eckpfeiler dafür. Der Finanzplatz Schweiz soll ausschliesslich mit versteuerten Geldern operieren. Damit für die Schweiz keine Marktnachteile entstehen, setzen sich die Grünliberalen für effiziente internationale Regulierungsstandards ein.
Verordnungen zur Kernenergie
Die Grünliberalen stehen seit jeher für den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie. Das bedeutet, keine neuen Atomkraftwerke (AKW) in der Schweiz zu bauen, aber einen Weiterbetrieb der bestehenden AKW mit einer klar über den Auslegungsgrenzen liegenden Sicherheitsmarge zu ermöglichen. Dabei muss der Grundsatz „safety first“ im Zentrum stehen.
Kündigung und Änderung von Staatsverträgen (16.456 Pa.Iv. SPK-SR)

Die Grünliberalen begrüssen, dass die Zuständigkeit für die Kündigung und Änderung von Staatsverträgen geklärt wird. Um eine rasche Klärung zu erreichen, sind sie einverstanden, dass dies durch eine Gesetzesanpassung erfolgt und auf eine separate Verfassungsänderung verzichtet wird. Die Zuständigkeit für die Änderung oder Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrages ist nach inhaltlichen und nicht nach formellen Kriterien festzulegen. Massgebend soll somit die Wichtigkeit der Änderung oder Kündigung sein. Die Grünliberalen beantragen, im Rahmen der Umsetzung der Motion 15.3557 (oder einer anderen passenden Gelegenheit) die Bundesverfassung im Einklang mit der vorliegenden Vorlage sprachlich zu bereinigen.