Gemeinsam zu einer enkeltauglichen Reform der Altersvorsorge
Die Grünliberalen begrüssen die rasche Erarbeitung einer neuen Reformvorlage zur Altersvorsorge. Dafür braucht es Kompromissbereitschaft von allen Seiten. „Wir wollen eine langfristig finanzierbare Altersvorsorge, die das heutige Rentenniveau sichert. Die Reform muss enkeltauglich sein und auf die einseitige Bevorteilung von konservativen Familienmodellen verzichten“, fasst Parteipräsident Jürg Grossen die Position der Grünliberalen am heutigen runden Tisch mit dem Bundesrat zusammen.
Grünliberale begrüssen Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen
Der Expertenbericht unter Leitung der grünliberalen Alt-Ständerätin Verena Diener belegt den Handlungsbedarf im Schweizer Gesundheitswesen. Um das Kostenwachstum einzugrenzen, müssen bestehende Fehlanreize endlich korrigiert werden. Dafür muss die Kostenverantwortung aller Akteure erhöht werden, was nicht zuletzt die Schaffung der notwendigen Transparenz voraussetzt. Ziel muss eine Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen und eine Reduktion von medizinisch unbegründeten Mengenausweitungen sein.
Krankenversicherung: Zulassung von Leistungserbringern
Die Grünliberalen befürworten die Vorlage. Insbesondere der Fokus auf die Qualitätsvoraussetzungen und Ausbildungsnachweise ist begrüssenswert. Qualität besteht dabei aber nicht nur aus Aus- und Weiterbildung. Heute fehlen insbesondere im ambulanten Bereich Angaben zur Diagnose- und Therapiequalität der Leistungserbringer.
Revision der Führerausweisvorschriften
Die Grünliberalen unterstützen die Ziele und Grundzüge der Vorlage. Die Fahrausbildung soll qualitativ verbessert und der administrative Aufwand reduziert werden. Positiv zu vermerken ist insbesondere, dass eine energieeffiziente Fahrweise künftig als ordentliche Fahrweise vermittelt werden soll und nicht mehr als besondere Fahrweise für jene Personen, die Treibstoff sparen wollen. Begrüsst wird auch, dass das Zulassungsverfahren so weit wie möglich elektronisch abgewickelt werden soll, was bürgerfreundlich ist und die administrativen Abläufe erleichtert.
Krankenversicherung: Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung
Die Grünliberalen begrüssen die Gesetzesrevision. Die Franchisen sind in periodischen Abständen an die Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) anzupassen.
Wiederherstellung der Souveränität der Kantone bei Wahlfragen
Die Grünliberalen finden es richtig, dass die Kantone die Ausübung der politischen Rechte in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten selbst regeln können. Die Grundsätze der Bundesverfassung müssen aber eingehalten werden. Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe. Dieser Punkt ist für die Grünliberalen nicht verhandelbar.
Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes
Wasserrechtsgesetz: Wasserzinsregelung nach 2019
Die Grünliberalen schätzen den Wert der einheimischen, emissionsarmen Wasserkraft hoch ein. Eine gute Ausnutzung des technischen und wirtschaftlichen Potenzials ist im Rahmen der Energiestrategie 2050 zwingend – immer unter Beachtung des Erhalts unwiederbringlicher Natur- und Landschaftsschätze
Übereinkommen zur Verhütung des Terrorismus
Die Grünliberalen teilen die Ansicht des Bundesrates, dass der Terrorismus einen Angriff auf die pluralistische Gesellschaft darstellt und die Freiheit, die Sicherheit und die grundlegenden Rechte jeder einzelnen Person bedroht. Nationalistisch, religiös oder politisch motivierter Terrorismus hinterlässt jedes Jahr Tausende von ge-töteten, verletzten und traumatisierten Opfern rund um den Globus. Es ist daher richtig und wichtig, dass Bund und Kantone ihr gesetzliches Instrumentarium gegen Terrorismus regelmässig überprüfen und auf eine verän-derte Bedrohungslage reagieren. Dabei sind die rechtstaatlichen Grundsätze zu wahren und insbesondere der Grundsatz der Verhältnismässigkeit einzuhalten. Ungerechtfertigte Einschränkungen der Grundrechte sind ab-zulehnen, ebenso unnötiger gesetzgeberischer Aktivismus.
Umsetzung Pa.Iv. (Poggia) Golay „Stillschweigende Verlängerung von Dienstleistungsverträgen. Mehr Informationen für Konsumentinnen und Konsumenten“
Die Grünliberalen vertrauen auf die mündige Bürgerin und den mündigen Bürger und setzen daher wann immer möglich auf den Grundsatz der Eigenverantwortung. Einschränkungen der Vertragsfreiheit dürfen nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden. Daher wird begrüsst, dass Vertragsklauseln, die eine automatische Vertragsverlängerung vorsehen (Prolongationsklauseln), nicht gesetzlich verboten werden. Es soll der Rechtsprechung überlassen bleiben, gestützt auf die allgemeinen AGB-Regeln (Ungewöhnlichkeitsregel etc.) und Artikel 8 UWG (Verwendung missbräuchlicher Vertragsbedingungen) wenn nötig korrigierend einzugreifen.