Stiefkindadoption als Zwischenschritt: Grünliberale fordern volles Adoptionsrecht und Ehe für alle
Die Grünliberalen begrüssen den Entscheid des Nationalrats, die Stiefkindadoption neu auch gleichgeschlechtlichen Paaren zu ermöglichen. „Die Stiefkindadoption ist gerade aus Sicht des Kindeswohls von grosser Bedeutung, da es die Beziehung zwischen dem Kind und dem Stiefelternteil rechtlich anerkennt und schützt“, meint Nationalrat Beat Flach. Der heutige Entscheid ist aber nur ein Zwischenschritt. Die Grünliberalen fordern mit Nachdruck das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare und die Ehe für alle.
Unverständliche Ausnahme für die Armee beim Stabilisierungsprogramm 2017-2019
Das vom Bundesrat präsentierte Stabilisierungsprogramm 2017-2019 ist ein erster Schritt zur Vermeidung von strukturellen Defiziten. Weitere sind zwingend. Die Grünliberalen verlangen insbesondere, dass auch Landwirtschaft und Armee einen angemessenen Sparbeitrag leisten. „Es ist inakzeptabel, dass die Armee selbst nach der Sistierung des Projekts Bodluv weitgehend verschont wird“, meint Parteipräsident Martin Bäumle. Dass stattdessen ausgerechnet Bildung und Forschung sowie die Beziehungen zum Ausland einen überproportionalen Sparbeitrag leisten sollen, finden die Grünliberalen falsch.
Die Grünliberalen bekennen sich zur Entwicklungshilfe
Die Grünliberalen begrüssen den Entscheid der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats, die öffentliche Entwicklungshilfe auf 0.48% des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu fixieren, statt den Anteil wie von der Mehrheit der Finanzkommission beantragt auf 0.4% zu senken. Das Parlament hat sich 2011 das klare Ziel von 0.5% des BNE gesetzt und der Bundesrat hat das Ziel der Vereinten Nationen von 0.7% anerkannt. Es ist deshalb wichtig, sich diesem Ziel anzunähern.
Zwischenstopp beim 400-Millionen-Geschenk an die Baulandbauern. Vollstopp muss folgen.
Die Wirtschaftskommission des Ständerats hat die privilegierte Besteuerung von Baulandbauern sistiert. Die Grünliberalen begrüssen diesen Zwischenstopp. Der Vollstopp muss folgen. Schliesslich ist das Halten und Verkaufen von Bauland weder eine schützenswerte noch eine subventionswürdige Tätigkeit.