"Alle die meinen, die eingetragene Partnerschaft sei eine gleichwertige Alternative zur Ehe, möchte ich fragen: Fänden Sie es romantisch, wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner Sie bei einem Abendessen Fragen würde: Möchtest du dich mit mir eintragen lassen?", fragt Kathrin Bertschy und begründet damit zugleich die Forderung nach einer "Ehe für alle".
Die parlamentarischen Initiativen der Grünliberalen verlangen, dass die Bundesverfassung wie folgt geändert wird:
Art. 8 Abs. 3bis (neu)
Die verschiedenen Lebensgemeinschaften sind einander gleichgestellt.
Art. 14 Recht auf Ehe, Lebensgemeinschaft und Familie
1 Das Recht auf Ehe, Lebensgemeinschaft und Familie ist gewährleistet.
2 Die gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaften stehen Paaren unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung offen.
Mit der ersten Verfassungsänderung wird ein neues Grundrecht geschaffen, welches die Gleichstellung der verschiedenen Lebensgemeinschaften sicherstellt. Ungleichbehandlungen zwischen Ehepaaren, eingetragenen Partnerschaften und Konkubinaten im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sollen damit nicht mehr zulässig sein. Mit der zweiten Verfassungsänderung soll gewährleistet werden, dass auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten können. Menschen heiraten unter anderem, weil sie ihre Lebensgemeinschaft auf eine dauerhafte Basis stellen wollen, sich gegenseitig finanziell absichern und gegenüber der Gesellschaft ihre Verbundenheit ausdrücken möchten. Einem Teil der Gesellschaft in der Schweiz werden diese Rechte heute verweigert, ihnen steht eine Ehe zweiter Klasse in Form der eingetragenen Partnerschaft zur Verfügung. Diese Deklassierung ist mit einem liberalen Gesellschaftsbild und einem modernen Rechtsstaat unvereinbar.