Das Bundesgericht hat heute dem Rekurs der BKW und des UVEK stattgegeben, womit das AKW Mühleberg eine unbefristete Betriebsbewilligung erhält. Die Grünliberalen bedauern es, dass das Bundesgericht die Sicherheitsproblematik des KKM nicht höher gewichtet hat und das vom ENSI geforderte Instandstellungskonzept als zwingende Voraussetzung für einen Betrieb über 2013 hinaus verlangt hat. Nach diesem unverständlichen Entscheid nehmen die Grünliberalen aber gleichzeitig die BKW und den Regierungsrat als Mehrheitsvertreter in die Pflicht. Auch der Regierungsrat muss seine Verantwortung wahrnehmen und die Sicherheit des AKWs Mühleberg garantieren, ansonsten ist für die Grünliberalen ein weiterer Betrieb nicht akzeptabel und eine Abschaltung zwingend erforderlich.
Auch nach dem Entscheid des Bundesgerichts ist in den Augen der Grünliberalen primär die Betreiberin BKW und als Mehrheitseigner der Regierungsrat für die Gewährleistung der Sicherheit des Kraftwerks Mühleberg zuständig. Ein Abschieben dieser Verantwortung auf das ENSI oder die Gerichtsbehörden ist nicht akzeptabel – genauso wenig wie es akzeptabel gewesen wäre, wenn die UBS die FINMA für ihre finanzielle Notlage verantwortlich gemacht hätte. Die Verantwortung für einen einwandfreien und ordentlichen Betrieb eines Unternehmens muss immer beim Betreiber und beim Besitzer und nicht bei den staatliche Aufsichtsgremien liegen.