Dienstag, 5. Dezember 2017

Steuerreform 17: Rücksicht auf Kantone, Gemeinden und KMU: Dividendenbesteuerung mit Gewinnsteuersatz koppeln

Die Grünliberalen unterstützen die Steuervorlage 17 im Grundsatz. Die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten Regelungen für kantonale Statusgesellschaften ist unumgänglich. Die Schweiz muss aber ein international attraktiver Unternehmensstandort bleiben. Die Ablehnung der Unternehmenssteuerform III hatte massgeblich mit der finanzpolitischen Unsicherheit in Kantonen und Gemeinden zu tun. Deshalb müssen die Kantone in der neuen Vorlage einen hohen finanzpolitischen Spielraum erhalten, den sie auf ihre Bedürfnisse abstimmen können. Nur so können sie einerseits wettbewerbsfähig bleiben und andererseits ihr Steuersubstrat sichern. Dazu verlangen die Grünliberalen vier wesentliche Änderungen der Vorlage.

1. Es ist auf kantonaler Ebene eine Koppelung der Gewinnsteuer mit der Dividendenbesteuerung vorzusehen: Je höher die Dividendenbesteuerung, desto grösser der Spielraum zur Senkung der kantonalen Gewinnsteuern (und umgekehrt). Auf die generelle Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70 Prozent beim Bund und in den Kantonen ist zu verzichten, diese Regelung ist zu starr. Die Koppelung würde den Kantonen einerseits Freiheiten lassen und einen interkantonalen Wettbewerb ermöglichen (gewisse Kantone könnten weiter auf eine tiefe Dividendensteuern setzen, andere auf eine tiefe Gewinnsteuer), andererseits würde es Steuersubstrat sichern, da ein Tiefsteuerstrategie bei beiden Steuern gleichzeitig nicht möglich wäre. Nicht zuletzt wäre diese Regelung für inhabergeführte KMU eine Sicherheit, dass sie letztlich nicht die Verlierer der Reform werden.

 

2. Den Kantonen soll fakultativ die Möglichkeit zur Einführung eines Abzugs für Eigenfinanzierung eingeräumt werden. Solange dieses Instrument international zulässig ist, muss es zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit auch Schweizer Kantonen zur Verfügung stehen. Dies ermöglich es ermöglicht es Kantonen mit vielen Konzernfinanzierungsgesellschaften, diese Unternehmen im Kanton zu halten ohne die Gewinnsteuern massiv zu senken, was mit deutlich höheren Steuerausfällen verbunden wäre. Die Grünliberalen unterstützen aber Massnahmen, welche die steuerlichen Sonderregelungen international koordiniert eingrenzen oder abschaffen.

 

3. Auf die Erhöhung der Mindestvorgaben des Bundes für die Familienzulagen um je 30 Franken pro Monat ist zu verzichten. Der materielle Zusammenhang zwischen der Steuervorlage 17 und den Familienzulagen ist aus Sicht der Grünliberalen sehr weit hergeholt. Zudem handelt es sich dabei wieder um eine Giesskannensubvention analog den 70 Franken bei der Altersvorsorge 2020. Solche Geschenke werden von den Stimmberechtigten offenbar nicht goutiert. 

 

4. Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer soll künftig 21,2 Prozent betragen und nicht wie geplant nur 20,5 Prozent. Das ist zentral, damit die Kantone und Gemeinden hinter der Reform stehen.

 

Link auf die ausführliche Vernehmlassungsantwort der Grünliberalen: