Donnerstag, 18. April 2013

Grünliberale sprechen sich im Rahmen der Vernehmlassung klar gegen eine zweite Gotthardröhre aus

Die Grünliberalen lehnen den vom Bundesrat geplanten Bau einer zweiten Gotthardröhre aus finanz-, verkehrs- und umweltpolitischen Gründen ab. Das geplante einspurige und richtungsgetrennte Verkehrsregime in beiden Gotthardröhren ist eine Alibi-Übung, welche Milliarden kostet und die Bundesverfassung verletzt. Zudem läuft das angestrebte Sanierungsregime der in der Bundesverfassung verankerten Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene diametral zuwider. Die Grünliberalen fordern statt dem Bau einer zweiten Gotthardröhre, dass die bis zur Sanierung bestehenden Verkehrsinfrastrukturen (NEAT, 4-Meter-Korridor) durch ein RoLa-Angebot durch den Basistunnel sowie einen PKW-Verlad durch den Scheiteltunnel ideal genutzt werden.

Die Grünliberalen lehnen den vom Bundesrat geplanten Bau einer zweiten Gotthardröhre aus finanz-, verkehrs- und umweltpolitischen Gründen ab. Selbst wenn die veranschlagten Baukosten eingehalten werden könnten, belaufen sich die Mehrkosten bei dieser Sanierungsvariante auf einen Milliardenbetrag. Dazu kommen jedes Jahr Folgekosten von mindestens 40 Millionen Franken für den Betrieb der zweiten Röhre. Das einspurige und richtungsgetrennte Verkehrsregime ist eine Alibi-Übung. Es ist absehbar, dass die gleichen Kreise, welche nun eine zweite Röhre „ohne Kapazitätserweiterung“ unterstützen, nach dem Bau schon bei den ersten Verkehrsstaus die Befahrung der zweiten Fahrspuren verlangen werden. Zudem würde nach dem Bau einer zweiten Gotthardröhre auch die EU Druck machen, dass das Verbot einseitiger Verkehrsbeschränkungen (Art. 32 des Landverkehrsabkommens) durchgesetzt wird.

 

Vorschlag des Bundesrates verletzt die Verfassung

Doch selbst das einspurige und richtungsgetrennte Verkehrsregime verletzt den Alpenschutzartikel der Bundesverfassung. Dieser besagt, dass die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet nicht erhöht werden darf. Dies geschieht aber mit dem vorliegenden Vorschlag, da der richtungsgetrennte Verkehr in zwei Tunnelröhren einen homogeneren Verkehrsfluss und damit eine höhere Kapazität ermöglicht. Demzufolge wäre das geplante Verkehrsregime nicht in einem Bundesgesetz, sondern als Relativierung des Alpenschutzartikels direkt in der Bundesverfassung zu verankern.

 

RoLa-Angebot durch den Basistunnel, PKW-Verlad durch den Scheiteltunnel

Schliesslich läuft das angestrebte Sanierungsregime der in der Bundesverfassung verankerten Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene diametral zuwider. Statt eine unnötige Investition in Milliardenhöhe zu tätigen, ist die Sanierungszeit als Chance für die schweizerische Verkehrspolitik zu nützen. Das Übergangsregime ist so auszugestalten, dass eine möglichst effiziente Verkehrsabwicklung gewährleistet bleibt und die Beeinträchtigungen der betroffenen Regionen sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht als auch bezüglich Emissionen möglichst gering ausfallen. Dies kann mit den bis zur Sanierung bestehenden Verkehrsinfrastrukturen (4-Meter-Korridor, NEAT) durch ein RoLa-Angebot durch den Basistunnel sowie einen PKW-Verlad durch den Scheiteltunnel erreicht werden.