Mit Hinweis auf das Diskriminierungsverbot hat das Bundesgericht im Jahr 2010 im Ausland wohnhaften Arbeitnehmerinnen das Recht auf dieselben Abzüge wie in der Schweiz wohnhaften Schweizern zugesprochen. Im Gegensatz dazu ist es Schweizerinnen und Schweizern aber bis heute nicht möglich, sich der Quellenbesteuerung zu unterstellen.
Für zahlreiche Arbeitnehmerinnen sowie für Lehrlinge und Studenten ist das Ausfüllen der Steuererklärung ein sehr mühsamer Akt, mit viel Aufwand und ohne grossen Nutzen. Diese Personen sind von den meisten Abzügen nicht betroffen oder sie fahren ohnehin besser, wenn sie die pauschalen Abzüge wählen. Die Quellensteuer wäre für diese Steuerpflichtigen eine willkommene, weil einfache Alternative.
Der Mehraufwand dieser Reform für Unternehmen wäre gemäss Nationalrat Jürg Grossen gering: „Als Unternehmer muss ich schon heute die Abrechnung der Quellensteuer von ausländischen Mitarbeitern machen. Es wäre für uns kein Problem, die Quellensteuer auch für Schweizer Miterbeiterinnen und Mitarbeiter abzurechnen, zumal wir vom Staat für unseren Aufwand fair entschädigt werden.“
Um diese Lösung attraktiv zu gestalten, verlangt der Vorstoss zudem zu prüfen, ob denjenigen Personen, die sich freiwillig der Quellensteuer unterstellen, ein minimaler Steuerrabatt gewährt werden kann. Damit würde ein Anreiz geschaffen, den Staat administrativ deutlich zu entlasten.