Neutralitätspolitik: Völkerrecht und liberale Demokratie

Der brutale Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine – einen souveränen, demokratischen Staat – stellt die Schweiz und Europa vor eine neue geo- und sicherheitspolitische Ausgangslage. Die liberalen Demokratien Europas werden direkt und auf ihrem eigenen Territorium bedroht. Diese neue Situation hat in der Schweiz eine Diskussion über die Ausgestaltung unserer Neutralitätspolitik und unsere Rolle in der Welt entfacht. Die liberalen Demokratien geraten im Systemwettbewerb mit autokratischen und scheindemokratischen Staaten zunehmend unter Druck. Der Angriffskrieg Russlands ist völkerrechtswidrig, basiert auf dem Recht des Stärkeren und negiert die Achtung von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten. Als neutraler Kleinstaat sind wir in besonderem Masse darauf angewiesen, dass sich die völkerrechtlichen Prinzipien durchsetzen. Ein herkömmliches Verständnis des Neutralitätsrechts, das basierend auf den Haager Abkommen von 1907 auf die Nichtbeteiligung an Kriegen anderer Länder fokussiert, dient nicht mehr unserer Sicherheit. Wir Grünliberalen fordern deshalb eine Neutralitätspolitik, die der neuen Bedrohungslage gerecht wird.

Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass die Schweiz die Ausgestaltung ihrer Neutralitätspolitik immer flexibel, und zwar basierend auf der aktuellen aussen- und sicherheitspolitischen Lage, definiert hat. Denn: Die Neutralität ist kein Selbstzweck, sondern ein Instrument zur Wahrung unserer Sicherheit. Zu diesem Zweck fördern wir die Werte der liberalen Demokratie und die völkerrechtlichen Prinzipien, wie die persönliche Freiheit, die Menschenrechte und das in der UNO-Charta verankerte Gewaltverbot zwischen Staaten.

Schweizer Neutralitätspolitik – bündnisfrei, aber nicht werteneutral

Die zentralen Ziele und Werte der Schweizer Aussenpolitik sind in der Bundesverfassung in Art. 54 verankert. Dazu gehören die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und die Förderung des friedlichen Zusammenlebens der Völker. Sicherheitspolitisch stehen die Sicherheit und der Schutz des Landes und der Bevölkerung im Zentrum (Art. 57 BV). Die Neutralität ist kein Selbstzweck, sondern ein Instrument zur Erreichung der genannten Ziele. Zur Förderung der Stabilität und des Friedens in der Welt, aber auch für unsere eigene Sicherheit wird die Wahrung der völkerrechtlichen Friedensordnung angestrebt.


Wir Grünliberalen unterstützen das aktive Engagement der Schweiz als Vermittlerin in Konfliktsituationen und als Anbieterin guter Dienste. Dabei stellt die Schweiz ihre humanitäre Hilfe ins Zentrum ihres Engagements. Unsere humanitäre Tradition steht über einer engen Auslegung des Neutralitätsrechts. Die Schweiz stellt zudem der notleidenden Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten Schutzmaterialien zur Verfügung und beteiligt sich an der medizinischen Versorgung. Sie stärkt die Rahmenbedingungen für das internationale Genf, damit sie ihre Rolle als Vermittlerin für Frieden und Stabilität in der Welt auch in Zukunft wahrnehmen kann. Friedensfördernden Auslandeinsätzen der Schweizer Armee stehen wir Grünliberalen offen gegenüber, sofern diese Einsätze international und völkerrechtlich legitimiert sowie breit abgestützt sind.


Wir Grünliberalen fordern die Ausgestaltung der Neutralitätspolitik entlang folgender Grundsätze:

  • Förderung der liberalen Demokratie und der völkerrechtlichen Prinzipien: Die Schweiz bekennt sich zu den grundlegenden Werten einer liberalen Demokratie und der völkerrechtlichen Prinzipien: Persönliche Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltverbot zwischen Staaten und Menschenrechte. Das Neutralitätsverständnis der Schweiz muss zum Ziel haben, diese Werte in der Weltgemeinschaft zu stärken respektive ihre Schwächung zu verhindern. Ein Angriffskrieg ist gemäss UNO ein Verbrechen gegen den Weltfrieden und der Aggressor völkerrechtlich für sein Handeln haftbar. Die Schweiz braucht eine selbstbewusste und zeitgemässe Interpretation des Neutralitätsrechts. Bei einer Verletzung des Völkerrechts soll die Schweiz deshalb Massnahmen, die zur Verteidigung unserer Sicherheit und dieser Werte beitragen, höher gewichten als eine allfällige Verletzung eines herkömmlich verstandenen Neutralitätsrechts. Die Schweiz setzt sich zudem dafür ein, das Völkerrecht im Sinne der universellen Werte und Rechte laufend weiterzuentwickeln.
  • Für die Übernahme internationaler Sanktionen: Die Übernahme von Sanktionen zur Verteidigung der liberalen Demokratie und der völkerrechtlichen Prinzipien ist im ureigenen sicherheitspolitischen Interesse der Schweiz. Entsprechend unterstützen wir Grünliberalen konsequent die Übernahme von Sanktionen gegenüber Staaten, welche das Völkerrecht verletzen.
  • Die Schweiz bleibt bündnisfrei, fördert aber die Zusammenarbeit mit der EU und der NATO: Die Schweiz schliesst sich weiterhin keinem militärischen Bündnis an. Damit im heutigen Umfeld jedoch eine umfassende Verteidigungsfähigkeit der Schweiz im Angriffsfall sichergestellt werden kann, muss die Schweiz durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit der EU und der NATO an der europäischen Sicherheitsarchitektur mitwirken. Die Interoperabilität der Schweizer Armee mit den Truppen der NATO und der EU muss gewährleistet sein. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Schweiz an NATO-Übungen zur gemeinsamen Verteidigung teilnimmt.
  • Reform der Regeln für die Wiederausfuhr von Rüstungsgütern: Die Schweiz soll die Wiederausfuhr von Rüstungsgütern in demokratische Staaten, die völkerrechtswidrig angegriffen werden, ermöglichen. Ansonsten exportiert die Schweiz keine Rüstungsgüter an kriegsführende Länder, ebenso wenig an Länder in Bürgerkriegssituationen oder an Länder, die systematische die Menschenrechte missachten.

Hintergrund: Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik

Die Neutralitätspolitik ist ein aussen- und sicherheitspolitisches Instrument, das der Wahrung unserer Sicherheit, unserer grundlegenden Werte und unseres Wohlstands dient. Sie basiert auf dem Neutralitätsrecht, das der Schweiz am Wiener Kongress von den europäischen Grossmächten auferlegt wurde (im Gegenzug zur Garantie ihrer Unabhängigkeit). Dieses beinhaltet die Pflicht, auf eine militärische Beteiligung an Kriegen zwischen Staaten zu verzichten, die Selbstverteidigung sicherzustellen, die Kriegsparteien beim Export von Rüstungsgütern gleich zu behandeln und ihnen weder Söldner noch Territorium zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug wurde der Schweiz die Unverletzlichkeit ihres Territoriums garantiert. (1) Die Neutralität ist jedoch kein Selbstzweck. Sie ist stets als Instrument der Aussenpolitik und der Sicherheitspolitik zu betrachten. Kann die Neutralität die Sicherheit der Schweiz nicht mehr in genügendem Ausmass gewährleisten und keinen Beitrag zu den aussenpolitischen Zielen der Schweiz mehr leisten, ist sie zu hinterfragen oder zumindest anzupassen.

 

Das Neutralitätsrecht stammt aus einer Zeit, in der die Kriegsführung ein legitimes Mittel der Aussenpolitik war, und die Schweiz als Pufferzone zwischen den Grossmächten ein Stabilitätsfaktor im kriegsversehrten Europa sein sollte. Zugleich stellte die Neutralität eine Überlebensstrategie für unseren Kleinstaat dar.

 

Diese Situation hat sich im letzten Jahrhundert grundlegend geändert. Erstens wird Krieg seit der Gründung der UNO von der internationalen Gemeinschaft geächtet und gilt als völkerrechtswidrig. Zweitens ist die Schweiz in der westlichen Wertegemeinschaft eingebettet und seit Ende des Kalten Kriegs von Staaten umgeben, welche nach denselben Grundwerten leben wie wir: Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Drittens ist es heute vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklung für einen Kleinstaat kaum mehr möglich, sich autonom zu verteidigen.

 

(1) Die Neutralität der Schweiz, 4. überarbeitete Auflage, S. 11.

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