Freitag, 17. Mai 2019

Hate Crimes an LGBTIs: Vorstösse in 13 Kantonen

Zum heutigen «International Day against Homo-, Bi-, Inter-, and Transphobia» (IDAHOBIT) wird das Problem von Hate Crimes an LGBTI-Personen in 13 Kantonen auf die politische Agenda gesetzt. In der Schweiz sind LGBTI-Personen bisher nicht vor Hassverbrechen geschützt – auch, weil das Ausmass dieser Verbrechen unbekannt ist. Aus diesem Grund werden in 13 Kantonen Vorstösse zur statistischen Erfassung von Hate Crimes und der entsprechenden Bildung von Polizist*innen eingereicht (AG, BL, BS, BE, ZH, SO, SG, TI, NE, JU, VS, VD, und FR).

Durch internationale Studien wissen wir, dass die Anzahl der Hate Crimes sehr hoch ist. In dieser Woche wurde in Frankreich eine neue Studie veröffentlicht, welche bei Angriffen gegen Schwule einen Anstieg um 20% verzeichnet. Das hat Folgen bei den Betroffenen: Zum Beispiel eine mehrfach höhere Suizidalität bei LGBTI-Personen oder eine höhere Abhängigkeit von psychoaktiven Drogen bei Lesben.
 
Im am Montag veröffentlichten europäischen Vergleich fällt die Schweiz bei den Rechten von LGBTI-Menschen um fünf Plätze nach hinten auf den sehr schlechten Platz 27 von 49. Im Bereich «Hate Crime und Hate Speech» wird kein einziges Kriterium erreicht. Das heisst, lesbische, schwule, bisexuelle, trans und inter Personen sind in keiner Weise vor Hassverbrechen geschützt. «Trotz all dieser Probleme tun sich die Politik und Behörden sehr schwer, das Thema endlich anzugehen. Zusätzlich fehlt auch jegliche Prävention, da keine Mittel dafür zur Verfügung stehen», sagt Roman Heggli, Geschäftsleiter von Pink Cross.
 
Ein Grund für die Untätigkeit der Politik und Behörden sind die fehlenden Statistiken zu Hate Crimes aufgrund der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, der Geschlechtsmerkmale oder des Geschlechtsausdrucks. Bereits im Jahr 2015 hat Rosmarie Quadranti (NR, BDP) das Problem erkannt und in einem Vorstoss im Nationalrat die statistische Erfassung dieser Hate Crimes gefordert. Aufgrund des Widerstands aus den Kantonen wurde diese Forderung jedoch zurückgewiesen. 
 
Doch eine offizielle statistische Erfassung ist dringend notwendig: «Bei unserem internen Monitoring werden pro Woche zwei Fälle von Hate Crimes gemeldet, doch die Dunkelziffer ist enorm hoch. Zusätzlich fällt auf, dass die Angriffe kaum bei der Polizei gemeldet werden oder die Personen von der Polizei nicht ernst genommen werden», zeigt Roman Heggli auf. Um die Erfassung zu gewährleisten ist entsprechend auch eine Aus- und Weiterbildung der Polizist*innen in diesem Bereich notwendig. Da diese ebenfalls in der Kompetenz der Kantone liegt, fordern die kantonalen Vorstösse auch dazu Massnahmen.

Durch diese Statistiken und Sensibilisierungsmassnahmen soll ermöglicht werden, dass das Ausmass der LGBTI-feindlichen Gewalt sicht- und belegbar wird. Erst dadurch kann endlich aktiv gegen Hate Crimes an lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und inter Menschen vorgegangen und ihre Lebenssituation verbessert werden.