Das neue CO2-Gesetz legt die Emissions-Reduktionsziele der Schweiz bis 2030 sowie dazugehörende Massnahmen fest. Gesamthaft sollen die Emissionen der Schweiz bis dahin um 50% gegenüber 1990 gesenkt werden.
Das neue CO2-Gesetz setzt auf eine Mischung von bewährten und neuen Massnahmen. Bewährte Massnahmen werden mit ambitionierteren Zielsetzungen (z.B. Emissionsziele der Neuwagenflotte) versehen und lenkende Abgaben können erhöht werden (z.B. CO2-Abgabe auf Brennstoffe).
Mit den neuen Massnahmen werden Themen aufgenommen, die schon lange diskutiert wurden. So soll es eine Flugticketabgabe geben, der Finanzplatz muss Klimarisiken analysieren und es gibt Emissionsgrenzwerte für Gebäude.
Ein zentrales Element des neuen CO2-Gesetzes ist der Klimafonds. Er wird gespiesen aus CO2- und Flugabgaben sowie Sanktionen und Versteigerungen. Neben der Finanzierung des Gebäudeprogramms, die ähnlich wie bisher weitergeführt wird, können aus dem Klimafonds neu innovative Energie- und Klimaprojekte gefördert werden. Neu sind auch Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel förderbar.