Mittwoch, 4. Mai 2022

Bundesgesetz über einen Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft

Die Grünliberalen begrüssen, dass der Bundesrat aufgrund der Anfrage der Alpiq um finanzielle Hilfe vom Dezember 2021, der raschen Preissteigerungen auf dem Energiemarkt und der unsicheren geopolitischen Lage reagiert und sich Gedanken zu allen Aspekten der Absicherung der Energieversorgung macht. Ein Aspekt davon ist die Absicherung der Liquidität systemkritischer Unternehmen der Energiebranche. Gemäss dem vorliegenden Vorschlag würden Axpo, BKW und Alpiq als systemkritische Unternehmen eingestuft. Mit der Vorlage des Bundesrates wird eine Debatte ausgelöst, was richtig und zu begrüssen ist.

Im Anschluss ist im Rahmen der ordentlichen Gesetzgebung die nun allenfalls im Dringlichkeitsverfahren getroffene Regulierung zu überprüfen und anzupassen bzw. zu ersetzen. Darin sollten auch weitere Aspekte des Stromgrosshandels (Potenzial für Insiderhandel, Marktmanipulation – siehe 21.510 Pa.Iv. Grossen; angemessenes Risikomanagement; Transparenz) berücksichtigt werden.

 

Die Grünliberalen begrüssen und unterstützen, dass der Bund nur subsidiär einspringt. Ebenfalls wichtig sind den Grünliberalen strenge Vorgaben, die verhindern, dass sich die Stromunternehmen zu stark auf den Rettungsschirm verlassen. So ist es primär Aufgabe des Managements und der Eigner dafür zu sorgen, dass die Energieunternehmen die beeinflussbaren finanziellen Risiken in einem vertretbaren Rahmen halten. Der Rettungsschirm darf Misswirtschaft oder mangelhafter Absicherung von längerfristigen Stromlieferverträgen nicht Vorschub leisten, im Gegenteil. Für die Zukunft müssen Fehlanreize im Bereich des spekulativen Stromhandels verhindert werden.

 

Für die Wirtschaft und private Stromkund:innen ist primär relevant, dass die Stromproduktion und der Netzbetrieb jederzeit aufrecht erhalten werden – unabhängig von möglichen finanziellen Verwerfungen und Konkursen der dahinterstehenden Unternehmen. Soweit den Grünliberalen bekannt ist, arbeitet die Branche derzeit daran einen Plan zu erstellen, wie im Falle eines Konkurses die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet werden kann. Das ist eine Planung, die wir sehr begrüssen und die möglichst unter Einbezug weiterer grosser Stromproduzenten erfolgen soll. Die Grünliberalen könnten sich vorstellen, dass die Teilnahme an einer solchen Planung verpflichtend geregelt wird und eine Voraussetzung für die Unterstellung unter den Rettungsschirm darstellt. Für systemkritische Unternehmen ist bei Zahlungsschwierigkeiten zwingend eine Nachlassstundung vorzusehen (oder vom Bund zu garantieren), die es erlaubt, die Konkurseröffnung abzuwenden und den Betrieb weiterlaufen zu lassen. Das dient der Versorgungssicherheit.

 

Insgesamt ist der Detaillierungsgrad der Vorlage zu gross und sprengt den Rahmen der notwendigen proaktiven Kontrollen und Einblicke in die Geschäftstätigkeit der Unternehmen. Vielmehr soll die oben erwähnte brancheninterne Planung gefördert und gefordert werden.