Dienstag, 8. März 2022

Überführung der Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur in das FinfraG

Die Grünliberalen bedauern, dass die Europäische Kommission die Schweizer Börsen seit Juni 2019 nicht mehr als gleichwertig anerkennt und dadurch die Börsenäquivalenz der Schweiz gegenüber der EU nicht mehr gegeben ist. Die Schutzmassnahmen, welche der Bundesrat als Reaktion darauf ergriffen hat, und die sicherstellen, dass EU-Wertpapierfirmen an Schweizer Handelsplätzen auch ohne EU-Börsenäquivalenz weiterhin Schweizer Aktien handeln können, wurden vor diesem Hintergrund begrüsst. In diesem Sinn befürworten wir auch die ohne inhaltliche Anpassung vorgesehene Überführung der Massnahmen ins ordentliche Recht. Gleichzeitig möchten wir aber betonen, dass es sich hierbei um eine Massnahme mit befristetem Charakter handeln muss: Die unbefristete Gewährung der Gleichwertigkeitsanerkennung unserer Börsen durch die EU muss das Ziel bleiben.

Aus Sicht der Grünliberalen ist klar: Dass die Schweiz ihrerseits Schutzmassnahmen gegenüber ihrem wichtigsten und engsten Partner nicht nur ergreifen, sondern diese mittlerweile in ordentliches Recht überführen muss, ist ein weiterer Ausdruck der unbefriedigenden und unhaltbaren Situation, in der sich die Schweiz seit dem einseitigen Abbruch der Verhandlungen über das Institutionelle Rahmenabkommen befindet. Es braucht einen klaren Fahrplan zur Regelung unserer Beziehungen mit der EU. Für die Grünliberalen führt dieser Weg entweder über die Erneuerung des Bilateralen Wegs mit einem institutionellen Rahmen (InstA 2.0), ergänzt mit zusätzlichen Abkommen zum Strom, zur Gesundheit, den Kooperationsabkommen (Forschung und Bildung) und mit den Kohäsionsfragen. Oder aber der Bundesrat erwägt den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Über beide Wege würde sichergestellt, dass temporäre Massnahmen, wie jene zum Schutz unserer Börseninfrastruktur, tatsächlich kurzfristigen Charakter aufweisen, und wir die Beziehungen zur EU baldmöglichst normalisieren können.