Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Arbeitskräftemangels in der Schweiz ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von zentraler Bedeutung. Derzeit schaffen die hohen Kosten für die Kinderbetreuung und das oft unzureichende Betreuungsangebot negative Erwerbsanreize. Viele Eltern, insbesondere Frauen, reduzieren ihre berufliche Tätigkeit oder geben sie ganz auf. Dies hat nicht nur individuelle Konsequenzen, sondern auch negative volkswirtschaftliche Auswirkungen, da dem Arbeitsmarkt wertvolle Arbeitskräfte verloren gehen.
Die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung hat zahlreiche Vorteile. Erstens führt sie zu einer Erhöhung der Erwerbstätigkeit, insbesondere bei Frauen. Dies steigert die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden und erhöht die Einnahmen der Sozialwerke und des Staates durch zusätzliche Abgaben und Steuern.
Zweitens ermöglicht eine verbesserte Betreuungsinfrastruktur beiden Elternteilen, finanziell unabhängig zu bleiben und ihre berufliche Karriere fortzusetzen. Dies trägt wesentlich zur finanziellen Absicherung im Alter bei, da längere Erwerbsunterbrüche und die Arbeit in tiefen Pensen oft zu Lücken in der Altersvorsorge führen.
Drittens trägt eine gut ausgebaute familienergänzende Kinderbetreuung massgeblich zur Gleichstellung der Geschlechter bei und fördert die Chancengleichheit von Kindern, insbesondere aus sozial benachteiligten Familien.
Darüber hinaus ist die Investition in die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung eine Investition in unsere Infrastruktur und somit in den Wirtschaftsstandort Schweiz. Ein gut ausgebautes Betreuungsangebot steigert die Attraktivität der Schweiz für Unternehmen und Fachkräfte, was langfristig zu einer stärkeren wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt.
Zur Vorlage
Wir Grünliberalen begrüssen diese neue Vernehmlassungsvorlage zur Parlamentarischen Initiative 21.403, die die Überführung der Anstossfinanzierung in der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung in eine zeitgemässe Lösung vorsieht. Die notwendige, langfristige Finanzierungslösung ist mit diesem Vorschlag gegeben und gut umsetzbar. Eine Finanzierung über Bundesbeiträge wäre jedoch volkswirtschaftlich effizienter und würde die Erwerbseinkommen nicht zusätzlich belasten. Wir bedauern daher, dass die Vorlage nicht auf dem Modell des Nationalrats basiert, sind aber dennoch überzeugt, dass auch diese Finanzierungslösung einen grossen Mehrwert für die Schweizer Gesellschaft und die Wirtschaft bietet.
Änderungsvorschläge
1. Anreize für die Kantone
Ein wesentliches Element der Vorlage des Nationalrats war die Schaffung von Anreizen für die Kantone. Die vorgesehenen Bundesbeiträge als Betreuungszulagen allein sind nicht ausreichend, um die gewünschten Effekte zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels und zur Verbesserung der Vereinbarkeit vollständig zu erzielen. Es ist entscheidend, dass die Kantone ebenfalls ihren finanziellen Beitrag leisten. Wir fordern daher ein entsprechendes Anreizsystem für die Kantone. Ansonsten besteht die Gefahr, dass einige Kantone ihre eigenen Unterstützungsbeiträge verringern, was letztlich die Wirkung der Massnahme abschwächen würde.
2. Lösung für alle Kinder und Tarife
Die Kinderbetreuung ist besonders für Kinder unter 18 Monaten sowie für Kinder mit Behinderungen mit einem deutlich höheren Betreuungsaufwand und damit höheren Kosten für Institutionen und Eltern verbunden. Wir beantragen, dass die Betreuungszulage bei höheren Tarifen entsprechend erhöht wird, um diesen Mehraufwand zu berücksichtigen.