Andererseits können Prolongationsklauseln für die Kunden zu unangenehmen Überraschungen führen, da solche Klauseln in der Regel in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten sind und daher häufig ungelesen akzeptiert werden. Kommt es in der Folge zu einer automatischen Vertragsverlängerung, ist der Kunde überrascht und verärgert, wenn er keine Vertragsverlängerung gewünscht hat. Die Grünliberalen begrüssen daher, dass die Kunden künftig über die bevorstehende Vertragsverlängerung informiert werden sollen. So haben sie die Möglichkeit bewusst zu entscheiden, ob sie den Vertrag verlängern möchten oder nicht. Der Vorteil dieser Regelung ist, dass nicht in die materielle Rechtslage zwischen Anbieter und Kunde eingegriffen wird, sondern dass lediglich eine Informationspflicht eingeführt wird. Da die Kundenverwaltung heutzutage oft automatisiert abläuft, sollte eine solche Pflicht für die Anbieter zudem ohne eine grosse administrative Mehrbelastung umsetzbar ein.