Donnerstag, 6. August 2020

Energieverordnungen

Die Grünliberalen begrüssen die Änderung der Energieverordnung. Mit der Aufhebung der Bewilligungs-pflicht für die temporäre Errichtung von Messmasten bei Windenergieanlagen wird eine Vereinfachung und Beschleunigung der Bewilligungsverfahren erreicht. Das ist für die sich ohnehin (zu) langsam entwickelnde Windenergiebranche ein notwendiger Schritt. Damit wird wichtige Zeit gewonnen, und Projekte können schneller, einfacher und zielführender entwickelt werden.

Die Grünliberalen sind erfreut über die schweizweite Übersicht und Transparenz der Stromproduktionsanlagen mit der Veröffentlichung der Geodaten von Elektrizitätsproduktionsanlagen. Die Zugangsberechtigungsstufe «B» für «Überflutungskarten für Stauanlagen unter Bundesaufsicht» ist allerdings unnötig. Die Veröffentlichung der Geodaten hilft als Benchmark der Entwicklung in den Regionen und ermöglicht zudem unterschiedlichen Marktplayern, innovative Anwendungen basierend auf den Geodaten zu entwickeln. Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass die Veröffentlichung der Geodaten den aktuellen technischen Anforderungen entspricht und diese über maschinenlesbare Technologie, insbesondere über Webservices, zur Verfügung gestellt werden.

 

Revision der Energieeffizienzverordnung

Die Grünliberalen begrüssen grundsätzlich die Anpassung der Vorschriften zur Angabe der Treibstoffeffizienzklasse und weiterer Eigenschaften von Reifen. Es ist jedoch eine Überarbeitung notwendig:

 

Den Grünliberalen ist es ein Uranliegen, dass die Kunden beim Kauf von Gütern grösstmögliche Transparenz über deren Eigenschaften erhalten und ihren Kaufentscheid nicht allein auf den Preis abstützen. Die Klassifizierung liefert wichtige Informationen zu Sicherheits- und Umweltfaktoren wie Treibstoffeffizienz und Lärmbelastung, doch sie ist noch ungenügend.

 

Noch wichtiger als die Bestimmung der Umweltfaktoren bei Reifen ist den Grünliberalen die Reduktion des Individualverkehrs und die Verlagerung von benzin- zu strombetriebenen Fahrzeugen. Gerade in diesem Bereich bestehen jedoch Defizite bei der Effizienzetikette für Fahrzeuge. So ist es mit der heutigen Regelung möglich, dass Fahrzeuge mit hohem Benzinverbrauch (Bsp. SUV mit 5.7 l/km) die Energieeffizienzklasse A erreichen. Eine Kategorisierung mit derart unangemessenen Resultaten muss dringend überarbeitet werden. Im besten Fall kann bereits eine Praxisänderung etwas Abhilfe schaffen.

 

Revision der Energieförderungsverordnung

Für die Grünliberalen ist die Energieförderungsverordnung ein wichtiges Instrument, um Anreize für den Bau von Photovoltaikanlagen zu schaffen. Die Senkung der Förderbeiträge hat in den letzten Jahren den Marktentwicklungen entsprochen; die Installation von PV-Anlagen wird günstiger und kompetitiver. In dieser Entwicklung unterstützen die Grünliberalen grundsätzlich die vorgeschlagene Anpassung der Einmalvergütung (EIV). Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Unsicherheiten besteht jedoch die Gefahr eines Investitionsstaus. Künftige Anpassungen der EIV sollen die aktuellen Marktentwicklungen (zum Beispiel aufgrund von COVID-19) berücksichtigen und darauf reagieren.  

 

Weiter sind die Grünliberalen mit der Reduktion des Grundbeitrages und der gleichzeitigen Erhöhung des Leistungsbeitrages für kleinere und mittlere Anlagen einverstanden. Damit wir der Anreiz erhöht, Dächer für den Ausbau von PV vollständig zu nutzen und nicht «rein eigenverbrauchsoptimierte» Lösungen umzusetzen. Dem Anreiz für die maximale Nutzung der Dachpotentiale sollte bei weiteren Anpassungen der EIV Rechnung getragen werden. Es wäre sogar ein kompletter Verzicht des Grundbeitrages denkbar.

 

Die Grünliberalen begrüssen, dass nun auch ein «gleichwertiges Dokument» anstelle des Grundbuchauszugs zugelassen werden soll. Das trägt wesentlich zu der Reduktion des administrativen Aufwands bei.

 

Revision der Geoinformationsverordnung             

Die Grünliberalen begrüssen die Anpassung am Geoinformationsverordnung, insbesondere die Aufnahme der Elektrizitätsproduktionsanlagen in den Anhang 1 GeoIV, welche zusammen mit der vorne erwähnten Änderung der Energieverordnung in Kraft treten wird.