Montag, 6. September 2021

Für eine komplette Trennung von Staat und Kirche

Werte Medienschaffende,  

 

An dem Tag der ersten Eintretensdebatten zum Verfassungsvorentwurf möchten die Walliser Grünliberalen ihre Position zum Verhältnis zwischen Staat und Kirche und zur Präambel darlegen. Wir haben grosse Vorbehalte gegenüber der vorgeschlagenen Rolle der Kirche gegenüber dem Staat. Die religiöse Neutralität des Staates wird in diesem Entwurf ungenügend respektiert. Die Walliser Grünliberalen sind der Meinung, dass Religion Privatsache ist und dass die Verfassung gegenüber allen Religionsgemeinschaften eine neutrale Rolle einnehmen sollte.  

 

Dabei heisst es in Artikel 113 Absatz 2 des Verfassungsentwurfs: « Der Staat gewährt [den anerkannten Kirchen] die notwendigen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Dienste der Bevölkerung ». Für die Walliser Grünliberalen ist es wichtig festzulegen, was dieser Artikel eigentlich bedeutet, d.h. wie diese Mittel richtig einsetzt würden. In diesem Sinne müssten für öffentliche Dienste (Seelsorge etc.) mittels einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Staat und der Religionsgemeinschaft diese Mittel transparent deklariert sein – dabei sind die heutige Kirchensteuer und sonstigen Abgaben, Defizitgarantien etc. durch die öffentliche Hand abzuschaffen.  

 

Die Relevanz der Existenz von nur zwei öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen stellen wir in Frage. Mit dieser werden die anderen koexistierenden Religionsgemeinschaften diskriminiert. Es ist den Walliser Grünliberalen bewusst, dass es sehr komplex wäre, alle Religionen öffentlich-rechtlich anzuerkennen. Deshalb setzten wir uns für eine totale und bedingungslose Trennung zwischen Staat und Kirche (Säkularismus) ein. Infolgedessen würde keine Kirche oder Religion gegenüber einer anderen bevorzugt und jede Gemeinschaft wäre vor dem Gesetz gleich. 

 

Die GLP ist der Ansicht, dass Religionsgemeinschaften als gemeinnützige Vereine (Privatrecht) betrachtet werden sollten und nicht als öffentlich-rechtliche Institutionen. Daher sollten sie, genau wie Verbände, eine transparente Kostenstruktur aufweisen, damit die benötigten Mittel für die Erfüllung von relevanten Dienstleistungen, die sie für die Bevölkerung erbringen wollen, plausibel über eine Leistungsvereinbarung beantragt werden können. Wir sind nicht gegen eine staatliche Hilfe im Bereich der Religion – aber für eine transparente Finanzierung. Wie unser Vizepräsident Carlo Guidetti betont, sollte für religiöse Einrichtungen und Vereine die folgende goldene Regel gelten: « gleiche Rechte, gleiche Pflichten, gleiche Möglichkeiten! » 

 

Aus all diesen Gründen wäre es aus Sicht der Grünliberalen Partei konsequent, dass die erste Zeile der Präambel aus dem Verfassungsvorentwurfs gestrichen wird. Die Erwähnung Gottes in der Verfassung ist im Jahr 2021 nicht mehr zeitgemäss.

  

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Interesse